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Möglichkeiten und Grenzen einer neuen Tarifstruktur

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Möglichkeiten und Grenzen einer neuen Tarifstruktur.

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Möglichkeiten einer neuen Tarifstruktur

Die neu verhandelte Tarifstruktur wurde beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Doch was kann von einer neuen Tarifstruktur eigentlich erwartet werden?

Das Ziel einer Tarifstruktur ist es, alle KVG-relevanten physiotherapeutischen Leistungen abzubilden. Die Leistungen sollen möglichst transparent und detailliert abgerechnet werden können, so das erkennbar ist, was geleistet wurde. Zudem ist es die Aufgabe einer Tarifstruktur, die Leistungen korrekt zueinander zu gewichten und die Kosten in einem ausgewogenen Verhältnis zu bewerten. Diese Bewertung muss auf aktuellen, präzisen und aussagekräftigen Daten vorgenommen werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die neue Tarifstruktur soll physiotherapeutische Leistungen transparenter und genauer abbilden.
  • Leistungen mit unterschiedlichem Aufwand sollen künftig korrekt zueinander zu gewichten werden.
  • Die notwendige Infrastruktur für physiotherapeutische Behandlungen wird im Tarif berücksichtigt.
  • Die neue Tarifstruktur verringert die Unterschiede in der Entschädigung vergleichbarer Leistungen, die Vergütung wird somit über die gesamte Branche homogener.
  • Die neue Struktur soll Rückfragen und administrativen Aufwand reduzieren. Ziel ist eine klarere und nachvollziehbarere Abrechnung.
  • Neue Leistungen können nur aufgenommen werden, wenn sie bereits in der Krankenleistungsverordnung (KLV 5) enthalten sind.
  • Eine neue Tarifstruktur kann nicht generell zu einer höheren Vergütung führen (Kostenneutralität).
  • Über die tatsächliche Vergütung entscheidet zusätzlich der Taxpunktwert.

Abbildung aller OPK-relevanten physiotherapeutischen Leistungen
Bei der Überarbeitung einer Tarifstruktur wird überprüft, ob alle Leistungen, die im Rahmen der OKP (gemäss Art. 5 KLV) erbracht werden dürfen, in der Tarifstruktur abgebildet sind.
Wenn dies nicht der Fall ist, werden neue Tarifpositionen geschaffen. Dabei können Leistungen auf unterschiedliche Positionen aufgeteilt, oder in einer Position zusammengefasst werden. Auch können neue Leistungen, die in Art. 5 KLV aufgenommen wurden, in die Tarifstruktur eingefügt werden.

Gewichtung einzelner Leistungen
Es ist die Aufgabe einer Tarifstruktur, die Leistungen korrekt zueinander zu gewichten.

Doch was bedeutet das konkret?
Für die Erbringung einer Leistung können unterschiedliche Aufwände anfallen. Üblicherweise unterscheiden sich die Aufwände in den Infrastruktur- und Materialkosten, sowie dem Zeitaufwand, der für die Erbringung der Leistung anfällt. Die Tarifstruktur soll diese Unterschiede abbilden und Leistungen mit höherem Aufwand auch höher bewerten.

Bei einem Pauschaltarif müssen Zeit- Infrastruktur- und Materialaufwand gleichzeitig berücksichtigt werden. Leistungen mit höheren Infrastruktur- und Materialkosten oder höherem Behandlungsaufwand erhalten deshalb eine höhere Pauschale. Die Gewichtung kann bei einem Pauschaltarif daher weniger fein abgestuft werden, da verschiedene Aufwandskomponente in einer einzigen Pauschale zusammengefasst werden.

Bei einem Einzelleistungstarif mit Zeitkomponente hingegen wird der Behandlungsaufwand über die abrechenbare Zeit abgedeckt. Die Tarifpositionen können daher nur aufgrund unterschiedlicher Infrastruktur- und Materialkosten bewertet werden. Somit ist eine graduellere und genauere Gewichtung möglich.

Aktuell werden Leistungen in der Physiotherapie sehr unterschiedlich vergütet und bewertet, da die Gewichtung vor rund dreissig Jahren vorgenommen und seither nicht mehr angepasst wurde.

Am besten zeigt sich dies an den beiden Behandlungspositionen 7301 und 7311: Während der Tarif-Erarbeitung vor dreissig Jahren war der Behandlungs- und Administrativaufwand bei den aufwändigen Behandlungen klar höher als bei einer allgemeinen Behandlung.

Inzwischen ist jedoch der administrative Aufwand auch bei allgemeinen Behandlungen stark angestiegen. Ehemals aufwändige Fälle können hingegen auch in einer kürzeren Zeit behandelt werden.

Dies bedeutet, dass bei der Vergütung von einer 30-minütigen Behandlung grosse Unterschiede in der Finanzierung vorhanden sind. Die Bewertung war nicht mehr ausgewogen.

Konkret bedeutet dies, dass unter der aktuell gültigen Tarifstruktur nicht jede:r Physiotherapeut:in für eine Minute Arbeit dieselbe Vergütung erhält.

Mit der neuen Tarifstruktur werden die Leistungen auf Grundlage aktueller Daten neu gewichtet. Dadurch werden bestehende Ungleichheiten korrigiert und die Verteilung der Taxpunkte ausgeglichener gestaltet.

Transparenz
Ein weiteres Ziel der Tarifstruktur ist eine transparente Abrechnung. Die erbrachten Leistungen sollen präzise ausgewiesen werden. So ist sowohl für Patient:innen als auch für die Kostenträger klar ersichtlich, was geleistet wurde.

Auch für die Leistungserbringer ist dies ein Vorteil, da der Arbeitsaufwand pro Patient:in sichtbar dokumentiert werden kann.

Weniger Interpretationsspielraum, weniger Rückfragen
Bei der Erarbeitung eines neuen Tarifs wird zudem darauf geachtet, dass die Tarifpositionen und die entsprechenden Regeln klar definiert werden. Damit sollen Unklarheiten zwischen Kostenträgern und Leistungserbringenden möglichst verhindert werden. Auch Rückfragen und administrativer Aufwand sollen reduziert werden.

In der aktuellen Tarifstruktur hat sich gezeigt, dass insbesondere die diagnosebezogene Tarifposition 7311 häufig zu Rückfragen und Konflikten zwischen Kostenträgern und Leistungserbringenden geführt hat. In der neuen Tarifstruktur wird deshalb möglichst auf diagnosebezogene Tarifpositionen verzichtet.

Grenzen der neuen Tarifstruktur

Keine neuen Leistungen ausserhalb Art. 5 der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV)
In der Tarifstruktur können nur Leistungen abgebildet werden, die gesetzlich vorgesehen sind. Für die Physiotherapie ist dabei Art. 5 der KLV massgebend.

Neue Leistungen können deshalb nur dann in die Tarifstruktur aufgenommen werden, wenn sie bereits in Art. 5 der KLV enthalten sind. Für neue Leistungen muss zuerst ein Antrag auf Aufnahme in die KLV gestellt werden.

Infrastruktur ist hinterlegt, aber keine Differenzierung zwischen «Basic» und «Deluxe»
Eine Tarifstruktur berücksichtigt die für die Leistungserbringung notwendige Infrastruktur. In den Verhandlungen wurde dabei eine moderne und aktuelle Infrastruktur berücksichtigt, welche sich an den aktuellen, erhobenen Durchschnittskosten orientiert.

Ein Tarif gemäss OKP darf jedoch höchstens die Kosten decken, die bei einer effizienter Leistungserbringung entstehen. Deshalb muss nachgewiesen werden können, warum eine bestimmte Infrastruktur für eine effiziente Behandlung notwendig ist.

Generelle Zuschläge für Unterschiede in der Praxisausstattung sind deshalb nicht möglich. Eine genaue Erklärung dazu finden Sie hier.

Keine Zuschläge für Fort- und Weiterbildungen
Im Kostenmodell ist ein angemessener Referenzlohn hinterlegt, welcher sowohl die Fachhochschulausbildung wie auch verschiedenen Funktionsstufen in der Physiotherapie berücksichtigt.

Zusätzliche, pauschale Zuschläge für weitere Ausbildungsstufen oder Weiterbildungsabschlüsse kann in der Tarifstruktur allerdings nicht so einfach verankert werden. Auch hier muss die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden.

Bei einer generell höheren Entschädigung bei bestimmten Abschlüssen ist dies nicht gegeben, da nicht jeder Abschluss automatisch die Wirksamkeit oder Zweckmässigkeit einer Therapie verbessert. Was hier alles zusammenspielt, und welche Einschränkungen bei solchen Zuschlägen zu erwarten wären, erklären wir hier.

Keine generelle höhere Entschädigung (Kostenneutralität)
Die Physiotherapiebranche ist seit Jahren unterfinanziert. Das ist allen Beteiligten bekannt. Eine neue Tarifstruktur allein kann daran jedoch nichts ändern. Mit einer neuen Tarifstruktur ist keine generelle höhere Entschädigung möglich. Detaillierte Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Die Tarifstruktur muss kostenneutral eingeführt werden. Dies wird über die Normierung sichergestellt. Weitere Infos finden Sie hier:

Eine Tarifstruktur ist allerdings nur ein Teil des Tarifs. Der endgültige Preis wird über den Taxpunktwert bestimmt. Der Taxpunktwert wird in separaten Verhandlungen bestimmt. Hier finden Sie Informationen über die Preisverhandlungen und zum Festsetzungsverfahren.

Höhere Taxpunktwerte sind der Schlüssel zu einer angemessenen Vergütung in der Physiotherapie. Zurzeit laufen in allen Kantonen entsprechende Festsetzungsverfahren. Physioswiss bleibt aber auch weiterhin im Gespräch mit den Einkaufsgemeinschaften, um auch weiterhin eine tarifpartnerschaftliche Lösung zu ermöglichen.