Qualität in der Physiotherapie
Qualität zeigt sich dort, wo Physiotherapie wirkt: im Alltag der Patientinnen und Patienten. Sie bedeutet, Beschwerden zu lindern, Funktionen zu verbessern und Menschen dabei zu unterstützen, möglichst selbstständig und aktiv zu leben.
Physioswiss setzt sich dafür ein, dass physiotherapeutische Leistungen fachlich fundiert, bedarfsgerecht, wirksam und wirtschaftlich erbracht werden. Ein gemeinsames Qualitätsverständnis schafft dafür die Grundlage.
Qualität hat drei Dimensionen
Qualität in der Gesundheitsversorgung lässt sich anhand des Modells von Avedis Donabedian in drei miteinander verbundene Dimensionen gliedern:
Strukturqualität – Welche Voraussetzungen bestehen?
Personelle und materielle Ressourcen und Strukturen
- Ausbildung & Qualifikation
- Personelle & zeitliche Ressourcen
- Räumlichkeiten & Infrastruktur
- Geeignete Arbeitsmittel
Prozessqualität – Wie wird gehandelt?
Abläufe für die physio-therapeutische Betreuung und Service
- Befunderhebung und Clinical Reasoning
- Auswahl und Durchführung von Interventionen
- Evidenzbasierte Entscheidungen
- Kommunikation und gemeinsame Zielsetzung mit Patient:innen
- Interprofessionelle Zusammenarbeit
Ergebnisqualität – Was wird erreicht?
Durch die physio-therapeutische Leistung erreichte Wirkung
- Verbesserung von Funktion und Aktivität
- Veränderung von Schmerzen/Beschwerden
- Erreichen individueller Therapieziele
- Verbesserung der Lebensqualität
- Erfahrung und Zufriedenheit der Patient:innen
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität hängen zusammen. Gute Rahmenbedingungen allein garantieren noch kein gutes Ergebnis. Umgekehrt lässt sich ein Behandlungsergebnis nicht ausschliesslich auf die Qualität der physiotherapeutischen Leistung zurückführen. Qualität entsteht also nicht punktuell, sondern im fortlaufenden Zusammenspiel dieser drei Dimensionen.
Qualität ist mehr als ein Zustand
Qualität muss im Praxisalltag verlässlich gewährleistet, regelmässig überprüft und gezielt weiterentwickelt werden. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung übernehmen dabei unterschiedliche, aber eng miteinander verbundene Aufgaben.
Qualitätssicherung schafft Verlässlichkeit
Qualitätssicherung richtet den Blick auf das Bestehende. Sie sorgt dafür, dass vereinbarte Anforderungen, fachliche Standards und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Im Zentrum steht die Frage:
Wie stellen wir sicher, dass unsere Leistungen die definierten Qualitätsanforderungen zuverlässig erfüllen?
Qualitätssicherung macht Qualität überprüfbar und schafft Vertrauen bei Patientinnen und Patienten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Kostenträgern.
Qualitätsentwicklung schafft Fortschritt
Qualitätsentwicklung geht einen Schritt weiter. Sie nutzt Erfahrungen, Rückmeldungen und Ergebnisse aus der Praxis, um Verbesserungspotenzial zu erkennen und Veränderungen anzustossen.
Dabei steht die Frage im Vordergrund:
Wie können wir aus unserer Praxis lernen und Strukturen, Prozesse und Ergebnisse nachhaltig verbessern?
Qualitätsentwicklung schafft Raum für Lernen, Innovation und die gemeinsame Weiterentwicklung der Physiotherapie unter anderem zum Nutzen der Patientinnen und Patienten.
Zwei Aufgaben, ein gemeinsames Ziel
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sind keine Gegensätze. Sie ergänzen und verstärken sich:
- Qualitätssicherung gibt Orientierung und sorgt für verlässliche Standards.
- Qualitätsentwicklung hinterfragt das Bestehende und zeigt Möglichkeiten zur Verbesserung auf.
- Neue Erkenntnisse fliessen zurück in die Qualitätssicherung und können zu angepassten oder neuen Standards führen.


So entsteht ein kontinuierlicher Kreislauf: Bestehende Qualität wird gesichert, Erfahrungen werden ausgewertet, Verbesserungen werden umgesetzt und erfolgreiche Lösungen werden als neue Standards verankert.
Was heute verbessert wird, schafft den Qualitätsstandard von morgen.
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung umfasst alle Massnahmen, die dazu beitragen, eine definierte Qualität zuverlässig zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise nachvollziehbare Behandlungsprozesse, eine angemessene Dokumentation, fachliche Qualifikationen und der sorgfältige Umgang mit Rückmeldungen oder Abweichungen.
Sie schafft verbindliche Orientierung für den Berufsalltag und macht wichtige Abläufe nachvollziehbar und überprüfbar. Ihr Ziel ist es, fachliche, gesetzliche und vertragliche Anforderungen einzuhalten, vermeidbare Fehler und Risiken zu reduzieren und sichere Rahmenbedingungen für die Versorgung zu schaffen.
Im Zentrum steht die Frage:
Wie stellen wir sicher, dass vereinbarte Anforderungen und Standards im Alltag eingehalten werden?
Qualitätssicherung richtet den Blick vor allem auf das, was vorhanden sein und zuverlässig funktionieren muss.
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten begegnen Qualitätssicherung jeden Tag, oft ohne sie ausdrücklich so zu bezeichnen. Sie beginnt bei den Voraussetzungen für die Berufsausübung und reicht bis zur konkreten Organisation einer Behandlung.
Physiotherapie ist ein reglementierter Gesundheitsberuf. Ausbildung, Berufszulassung und berufliche Pflichten bilden den verbindlichen Rahmen für die Tätigkeit. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind dafür verantwortlich, fachlich korrekt zu handeln, ihre Kompetenzgrenzen zu beachten und ihre Kenntnisse aktuell zu halten.
Auch auf Ebene der Praxis oder Organisation wird Qualität gesichert. Dazu gehören beispielsweise:
- Aus-, Weiter- und Fortbildung
- Ein Qualitätsmanagementsystem mit klar definierten Zuständigkeiten und Abläufen
- geeignete Räumlichkeiten und eine sichere Infrastruktur
- Hygiene- und Notfallkonzepte
- Datenschutz und Informationssicherheit
- der fachgerechte Umgang mit Medizinprodukten
- eine nachvollziehbare Befund-, Behandlungs- und Verlaufsdokumentation
- der systematische Umgang mit Fehlern, Beschwerden und Rückmeldungen
- Die Orientierung an den Grundsätzen von Smarter-Medicine
Qualitätssicherung hilft dabei, zentrale Fragen verlässlich zu beantworten:
- Sind die notwendigen fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden?
- Sind Anforderungen, Abläufe und Verantwortlichkeiten bekannt?
- Werden vereinbarte Standards im Praxisalltag eingehalten?
- Sind Entscheidungen und relevante Prozesse nachvollziehbar dokumentiert?
- Werden Risiken frühzeitig erkannt und angemessen bearbeitet?
Ein Standard allein garantiert noch keine gute Versorgung. Er schafft jedoch eine wichtige Grundlage dafür.


Verdeutlichung des Zusammenspiels am Beispiel des Hygienekonzepts:
Das Hygienekonzept legt verbindliche Abläufe fest. Seine Anwendung im Praxisalltag dient der Qualitätssicherung. Zeigen Beobachtungen oder Rückmeldungen, dass ein Ablauf nicht wie vorgesehen funktioniert, wird er überprüft und angepasst. Wird anschliessend untersucht, ob die Veränderung die gewünschte Wirkung erzielt, findet Qualitätsentwicklung statt.
So entsteht ein fortlaufender Kreislauf: Standards geben Sicherheit, Erfahrungen zeigen Verbesserungspotenzial und bewährte Verbesserungen fliessen in neue oder angepasste Standards ein.
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind für die Qualität ihrer Arbeit verantwortlich. Praxen und Organisationen müssen die notwendigen Voraussetzungen für eine sichere und fachgerechte Behandlung schaffen.
Die behördliche Kontrolle liegt bei den Kantonen. Im Rahmen ihrer gesundheitspolizeilichen Aufsicht überprüfen die zuständigen kantonalen Stellen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Überprüft werden insbesondere die Voraussetzungen für die Berufsausübung und die Zulassung als Leistungserbringer, die Einhaltung der Weiterbildungspflicht und der Branchenstandards sowie – auf Praxisebene – das Führen eines Qualitätsmanagementsystems.
Qualitätsentwicklung
Qualitätsentwicklung ist ein kontinuierlicher Prozess. Sie verfolgt das Ziel, Strukturen, Abläufe und Behandlungsergebnisse systematisch zu verbessern.
Ausgangspunkt können Erfahrungen aus dem Praxisalltag, Rückmeldungen, Daten oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse sein. Qualitätsentwicklung kann beispielsweise bedeuten, Behandlungsabläufe zu überprüfen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse einzubeziehen, die Zusammenarbeit im Versorgungsteam zu stärken oder die Perspektive der Patientinnen und Patienten systematisch zu berücksichtigen.
Wird Verbesserungspotenzial erkannt, werden darauf aufbauend Veränderungen geplant, umgesetzt und auf ihre Wirkung überprüft.
Im Zentrum steht die Frage:
Wie lernen wir aus unserer Praxis und verbessern Strukturen, Prozesse und Ergebnisse?
Qualitätsentwicklung beginnt häufig mit einer konkreten Beobachtung:
- Eine Patientin oder ein Patient versteht die Übungen nicht ausreichend.
- Ein Praxisablauf funktioniert wiederholt nicht wie vorgesehen.
- In einer Fallbesprechung wird eine Unsicherheit sichtbar.
- Ein kritisches Ereignis wird gemeldet.
- Behandlungsergebnisse weichen von den Erwartungen ab.
- Neue wissenschaftliche Erkenntnisse stellen das bisherige Vorgehen infrage.
Eine Beobachtung allein führt jedoch noch nicht zu einer Verbesserung. Entscheidend ist, dass sie systematisch aufgegriffen und bearbeitet wird:
Erkennen → Verstehen → Verbessern → Überprüfen → Weiterlernen
Qualitätsentwicklung bedeutet, die eigene Arbeit zu reflektieren und aus Erfahrungen, Daten und Wissen konkrete Veränderungen abzuleiten. Dabei geht es nicht darum, bisherige Leistungen als ungenügend zu bewerten. Auch eine gut funktionierende Versorgung kann und soll weiterentwickelt werden.
Qualitätsentwicklung baut auf bestehenden Strukturen und Standards auf. Erfahrungen und Ergebnisse werden ausgewertet, Verbesserungsmöglichkeiten erkannt und geeignete Massnahmen erprobt.
Bewährt sich eine Veränderung, kann sie in die regulären Abläufe übernommen und zum neuen Standard werden. Dieser Standard bildet wiederum den Ausgangspunkt für die nächste Verbesserung.


Qualitätsentwicklung ist deshalb kein einmaliges Projekt. Sie ist ein fortlaufender Lernprozess.
Was sich bewährt, wird zum neuen Standard und damit zur Grundlage für die nächste Verbesserung.
Der PDCA-Zyklus ist ein bewährtes Modell, um Verbesserungen strukturiert zu planen, umzusetzen und zu überprüfen. Die vier Schritte werden wiederholt durchlaufen.


PLAN – Planen
Ein Problem oder Verbesserungspotenzial wird erkannt und analysiert.
Dabei helfen drei Fragen:
- Was möchten wir verbessern?
- Warum ist diese Veränderung wichtig?
- Woran erkennen wir, ob sie wirkt?
Anschliessend werden ein konkretes Ziel und geeignete Massnahmen festgelegt.
DO – Umsetzen
Die geplante Veränderung wird im Praxisalltag umgesetzt. Neue Massnahmen können zunächst in einem begrenzten Rahmen erprobt werden.
Dabei wird festgehalten, was umgesetzt wurde und welche Beobachtungen gemacht wurden.
CHECK – Überprüfen
Nach der Umsetzung wird geprüft, ob die Veränderung die gewünschte Wirkung erzielt hat.
Dafür können beispielsweise folgende Informationen genutzt werden:
- Beobachtungen aus dem Praxisalltag
- Rückmeldungen von Patientinnen und Patienten
- Rückmeldungen von Mitarbeitenden
- Daten zu Abläufen und Prozessen
- Behandlungsergebnisse
ACT – Anpassen und weiterentwickeln
Die Ergebnisse werden beurteilt:
- Was hat funktioniert?
- Was hat nicht funktioniert?
- Was muss angepasst werden?
- Was soll in den regulären Ablauf übernommen werden?
Bewährte Veränderungen werden verankert. Massnahmen ohne die gewünschte Wirkung werden angepasst oder verworfen. Danach beginnt der nächste Verbesserungszyklus.
PLAN → DO → CHECK → ACT → neuer Ausgangspunkt
Qualitätsentwicklung kann an unterschiedlichen Stellen des Berufsalltags ansetzen.
Beispiele sind:
- Qualitätszirkel
- strukturierte Fallbesprechungen
- Fachsupervisionen
- Lernen aus CIRS-Meldungen und Umsetzen von Verbesserungen
- Befragungen mit anschliessender Prozessverbesserung
- Beschwerdemanagement mit anschliessender Prozessverbesserung
- Outcome-Messungen mit Analyse und Ableitung von Massnahmen
- Überprüfung und Anpassung von Praxisabläufen
- Analyse von Versorgungsdaten mit Ableitung von Massnahmen
Dabei können dieselben Instrumente unterschiedliche Funktionen haben.
Ein Instrument allein ist noch keine Qualitätsentwicklung. Entscheidend ist, wie die gewonnenen Informationen genutzt werden.
Eine Fallbesprechung nach einer CIRS-Meldung dient beispielsweise dann der Qualitätsentwicklung, wenn:
- das Ereignis gemeinsam analysiert wird,
- konkrete Erkenntnisse daraus gewonnen werden,
- Verbesserungsmassnahmen vereinbart werden,
- die Massnahmen umgesetzt werden und
- ihre Wirkung später überprüft wird.
Dasselbe gilt für Befragungen, Outcome-Messungen oder Beschwerden: Erst wenn aus den Ergebnissen konkrete Veränderungen entstehen und diese überprüft werden, tragen sie zur Qualitätsentwicklung bei.
Die Qualitätsentwicklung wird im Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG verbindlich geregelt.
Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer vereinbaren darin die Qualitätsmessungen und Massnahmen zur Qualitätsentwicklung. Der Vertrag legt zudem fest, wie deren Umsetzung und Einhaltung überprüft werden.
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Organisationen, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sind, müssen die vereinbarten Regeln einhalten.