Header

Hauptnavigation

Suche

Weiterbildung Physiotherapie

Lebenslanges Lernen ist als Physiotherapeut:in unverzichtbar, um im Beruf kompetent zu bleiben. Das lebenslange Lernen ist als gesetzliche Vorgabe festgehalten im Gesundheits-berufegesetz (Art. 16 Absatz b GesBG). Physioswiss ergänzt die vielfältigen Angebote anderer Anbieter mit eigenen Weiterbildungsmöglichkeiten. Gemeinsam tragen wir damit zu einer Sicherung der Qualität in der Physiotherapie bei.

Szene 01 FachlicherAustausch MG 9712 Web

Weiterbildungskurse Physioswiss

In den Weiterbildungskursen von Physioswiss erweitern und vertiefen Sie Ihr Fachwissen. Als Berufsverband konzentrieren wir uns auf unternehmensspezifische Themen.

Qualitätszirkel von Physioswiss und SGAIM

In Qualitätszirkeln reflektieren und verbessern Sie gemeinsam mit anderen Berufsleuten ihre Handlungsweisen in der Praxis. Physioswiss unterstützt Sie bei der Ausbildung zur Moderatorin.

Fachliche Supervision für Physiotherapeut:innen

Haben Sie eine fachliche Frage oder einen konkreten Patientenfall, bei dem Sie Unterstützung benötigen? Unseren Fachsupervisor:innen helfen Ihnen dabei, die Qualität Ihrer Behandlungen sicherzustellen. Als anerkannte Fachexpert:innen beobachten sie Ihre klinische Arbeit und geben konstruktives Feedback.

Klinische Spezialist:innen Physioswiss

Träger:innen des Titels Klinischer Spezialist Physioswiss sind offiziell zertifizierte Spezialist:innen in einem der folgenden sechs Fachgebieten:

  • Muskuloskelettal
  • Innere Organe und Gefässe
  • Neuromotorik und Sensorik
  • Pädiatrie
  • Geriatrie
  • Allgemeine Physiotherapie inkl. Psychosomatik

Der Verbandstitel Klinischer Spezialist Physioswiss ist geschützt. Er darf nur von Inhaber:innen des Physioswiss-Zertifikats verwendet werden. Er kann seit 31. Mai 2022 nicht mehr erworben werden, behält jedoch seine Gültigkeit und bleibt geschützt.

Verbandsexterne Weiterbildungsangebote für Physiotherapeut:innen

Ergänzend zum Angebot von Physioswiss finden Sie vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten bei Fach- und universitären Hochschulen sowie privaten Institutionen.

Empfehlung Weiterbildungstage

Personen, die einen Gesundheitsberuf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, sind verpflichtet, ihre Kompetenzen kontinuierlich durch lebenslanges Lernen zu vertiefen und zu erweitern. Das lebenslange Lernen ist als gesetzliche Vorgabe festgehalten im Art. 16 Absatz b Gesundheitsberufegesetz (GesBG).
Physioswiss empfiehlt deshalb seinen Mitgliedern sowie auch Nicht-Mitgliedern, sich regelmässig weiterzubilden und alle Fortbildungsnachweise sowie Teilnahmebestätigungen für mindestens drei Jahre aufzubewahren. Hierfür gilt:

  • Mindestens 6 Fort- und Weiterbildungstage pro Jahr, davon können 2 Tage im Selbststudium angerechnet werden. Massgebend ist der Durchschnitt der letzten 3 Jahre. Ein Tag entspricht einem Stundensoll von 6h.
  • Das Selbststudium von Fachzeitschriften, aktuellen wissenschaftlichen und fachspezifischen Publikationen (max. 12h) kann ebenfalls angerechnet werden. Hierfür zwingend notwendig ist eine detaillierte Dokumentation.