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Neue Physiotherapie-Leistung in der Krankenleistungsverordnung

Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die OKP erstmals präventive physiotherapeutische Leistungen zur Abklärung und Koordination bei erhöhtem Sturzrisiko im Alter. Die Ergänzung der KLV ist ein wichtiger Meilenstein für die Verankerung präventiver Physiotherapie in der Grundversorgung.

Elderly Woman Doing Exercise With Her Personal Trainer
© iStock

Ab dem 1. Juli 2026 wird die Krankenkassen-Leistungsverordnung (KLV) um eine Leistung ergänzt:

  • Physiotherapie wird zur Abklärung und Koordination von Massnahmen bei erhöhtem Sturzrisiko im Alter künftig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen.

Das ist ein bedeutender erster Schritt hin zu einer stärkeren Verankerung präventiv ausgerichteter physiotherapeutischer Leistungen in der Grundversorgung.

Worum geht es?

Artikel 5 der KLV legt die Leistungen der Physiotherapie fest. Dieser Artikel wurde nun vom Eidgenössischen Departement des Innern ergänzt mit «Massnahmen der multifaktoriellen Untersuchung, Abklärung, Beratung, Instruktion, Koordination und Stärkung der Adhärenz bei Störungen mit moderatem oder hohem Sturzrisiko bei Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr». Bedingung ist, dass die Massnahmen gemäss folgenden Konzepten erfolgen. Entweder:

  1. Konzept «Manual StoppSturz, Vorgehen Physiotherapie» oder
  2. Konzept «Aufsuchende Sturzrisikoabklärung und -beratung»

Physioswiss hat an beiden Konzepten mitgearbeitet.

Was bedeutet das für die Praxis?

Wie erwähnt erfolgt die Einführung erst per 1. Juli 2026. Ab dann können Ärzt:innen diese neue Leistung gemäss einem der beiden Konzepte verordnen. Wir werden in den nächsten Monaten die zwei Konzepte näher vorstellen.

Die Ergänzung des Artikels 5 KLV bildet die Grundlage, um mit den Kostenträgern die Entschädigung für diese neuen Leistungen im Rahmen des Tarifs zu verhandeln. Bis wann diese Verhandlungen zu einem Resultat führen, kann zurzeit nicht vorausgesagt werden. Wir werden Sie jedoch rechtzeitig vor der Einführung informieren, ob und wie Physiotherapeut:innen die neuen Leistungen fakturieren können.

Für Fragen oder Hinweise stehen wir wie immer gerne zur Verfügung.

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