IG Grosspraxen nimmt Fahrt auf
Die Anpassung der Vergütung im UV-/MV-/IV-Bereich ab dem 1. Oktober 2026 hat Fragen aufgeworfen. Die folgenden Antworten ordnen die wichtigsten Zusammenhänge ein. Wichtig ist: Die mit der neuen Tarifstruktur vereinbarte Vergütungserhöhung von 20 Prozent bleibt auch nach der Korrektur bestehen.
Mit der neuen Tarifstruktur im UV-/MV-/IV-Bereich ist es erstmals seit fast 30 Jahren gelungen, die Physiotherapie substanziell aufzuwerten. In den Tarifverhandlungen erreichte Physioswiss eine Erhöhung der Vergütung um 20 Prozent.
Bereits bei den Tarifverhandlungen zeigten die Datengrundlagen von KoDa und LeDa, dass die tatsächliche Kostenentwicklung bei rund 26 Prozent erwartet wurde. Die Vergütung wird jedoch nie allein auf Basis von Berechnungen festgelegt, sondern im Rahmen von Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern. Das Ergebnis war ein Verhandlungskompromiss: eine Vergütungserhöhung von 20 Prozent. Damit akzeptierten die Versicherer jährliche Mehrkosten von rund 50 Millionen Franken.
Im Rahmen des Verhandlungskompromisses vereinbarten die Tarifpartner gleichzeitig ein Monitoring mit einem Kostenkorridor von ±1,5 Prozent sowie einen Korrekturmechanismus. Dieser kommt in beide Richtungen zur Anwendung: sowohl bei einer Über- als auch bei einer Unterschreitung des vereinbarten Kostenkorridors.
Hintergrund war, dass sich die tatsächliche Kostenentwicklung eines neuen Tarifsystems erst nach seiner Einführung anhand realer Abrechnungsdaten beurteilen lässt. Deshalb verzichteten die Tarifpartner bewusst darauf, die Vergütung bereits vor der Einführung vorsorglich zu reduzieren. Stattdessen sollte sich die neue Tarifstruktur zunächst in der Praxis bewähren.
Das Monitoring zeigt nun, dass die Kosten während zwei Quartalen in Folge mit etwas mehr als 26 Prozent über der vereinbarten Obergrenze von 21,5 Prozent liegen. Damit bestätigt das Monitoring die tatsächliche Kostenentwicklung und löst gleichzeitig den von Anfang an vereinbarten Korrekturmechanismus aus. Die Vergütung wird deshalb auf den gemeinsam vereinbarten Zielwert von 20 Prozent zurückgeführt.
Die Anpassung ist damit kein neuer Entscheid, sondern die Umsetzung des Mechanismus, den die Tarifpartner bereits bei Abschluss des Tarifvertrags vereinbart haben. Physioswiss hat bei der Einführung der neuen UV-/MV-/IV-Tarifstruktur über das Monitoring und den damit verbundenen Korrekturmechanismus informiert. Die entsprechende Vereinbarung (Anhang 6 zum Tarifvertrag) wurde zudem zusammen mit dem Tarifvertrag veröffentlicht.
Nein. Im Gegenteil.
Das Monitoring bestätigt zwei wichtige Punkte:
Sie müssen nichts unternehmen.
Ab dem 1. Oktober 2026 wird zur Umsetzung des vertraglich vereinbarten Korrekturmechanismus ein Faktor von 0,94 angewendet. Dies entspricht einer Anpassung der Vergütung um 6 Prozent für UV/MV/IV-Leistungen.
Die Tarifstruktur selbst bleibt unverändert wie auch die Anzahl Taxpunkte pro Tarifposition. Die Anpassung wird in der Regel automatisch über die Praxissoftware berücksichtigt. Die Softwareanbieter sind entsprechend informiert.
Die Anpassung gilt ausschliesslich für Leistungen ab dem 1. Oktober 2026. Bereits erbrachte und vergütete Leistungen müssen nicht zurückbezahlt werden.
