IG Grosspraxen nimmt Fahrt auf
Das Monitoring der neuen Tarifstruktur im Bereich UV/MV/IV zeigt insgesamt eine positive Entwicklung. Die Tarifstruktur wird wie vorgesehen angewendet und die Fallkosten bewegen sich nahe am vereinbarten Zielbereich. Weil die vereinbarte Bandbreite während zwei Quartalen in Folge leicht überschritten wurde, erfolgt per 1. Oktober 2026 die vertraglich vorgesehene Anpassung der Vergütung. Für bereits erbrachte und vergütete Leistungen gibt es keine Rückforderungen.
Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass die Tarifstruktur wie vorgesehen angewendet wird. Die vollständigen Abrechnungsdaten zeigen keine Auffälligkeiten. Weder wurde die Behandlungsdauer systematisch ausgeweitet noch wurden bestimmte Tarifpositionen übermässig häufig abgerechnet. So dauert eine Behandlung im Bereich UV/MV/IV auch weiterhin durchschnittlich rund 32 Minuten, dazu kommen rund 8 Minuten Leistungen in Abwesenheit.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt die neue Tarifstruktur im Bereich UV/MV/IV. Mit ihrer Einführung wurde die Vergütung durch eine Anpassung der Taxpunktmenge um rund 20 Prozent erhöht. Diese Erhöhung basiert auf einer Verhandlungslösung. Gleichzeitig vereinbarten die Tarifpartner von Anfang an ein Monitoring. Dabei legten sie eine Obergrenze von 21,5 Prozent für den Anstieg der Fallkosten fest.
Das Monitoring bestätigt insgesamt die positive Entwicklung. Gleichzeitig zeigt es, dass die Fallkosten mit etwas mehr als 26 Prozent während zwei Quartalen in Folge leicht über der vereinbarten Obergrenze liegen. Damit greifen die vertraglich vereinbarten Monitoringregeln. Bereits während der Tarifverhandlungen ergaben die Berechnungen von Physioswiss, dass sich die Kostenentwicklung leicht oberhalb der vereinbarten Erhöhung bewegen könnte. Auf eine vorsorgliche Kürzung der Taxpunktmenge wurde bewusst verzichtet, um dem neuen Tarifsystem Zeit zu geben, sich in der Praxis zu etablieren.
Solche Monitoring- und Korrekturmechanismen sind im schweizerischen Tarifwesen etabliert und Bestandteil verschiedener Tarifstrukturen.
Die Tarifstruktur und ihre Taxpunktmenge bleiben unverändert. Zur Umsetzung der vertraglich vereinbarten Monitoringregeln wird ab dem 1. Oktober 2026 ein externer Faktor von 0,94 angewendet. Dies entspricht einer Reduktion der Vergütung um 6 Prozent. Der externe Faktor wird bei der Rechnungsstellung über die Praxissoftware automatisch berücksichtigt. An der Abrechnung selbst muss deshalb nichts geändert werden.
Die Anpassung gilt ausschliesslich für Leistungen ab dem 1. Oktober 2026. Für Leistungen, die vor dem 1. Oktober 2026 erbracht und vergütet wurden, fallen keine Rückzahlungen an.
Die Tarifpartner haben verschiedene Möglichkeiten geprüft und sich bewusst für einen externen Faktor entschieden. Dadurch bleibt die Tarifstruktur unverändert und die Umsetzung für die Praxen möglichst einfach. Die Lösung schafft Stabilität während der Monitoringphase und ermöglicht gleichzeitig, die Kostenentwicklung weiter zu beobachten. Zeigt das Monitoring langfristig keinen weiteren Anpassungsbedarf, kann der externe Faktor später durch eine Anpassung der Taxpunktmenge ersetzt werden.