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FAQ – Eingereichte KVG-Struktur

Unser FAQ liefert Antworten auf die häufigsten Fragen zur eingereichten KVG-Tarifstruktur.

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Die häufigsten gestellten Fragen (FAQ)

Nein, es gibt keinen spezifischen Zuschlag mehr. Es wird das abgerechnet, was effektiv geleistet wurde. Das heisst, der Zeitaufwand für die erste Behandlung wird an dem Tag abgerechnet, an welchem die Leistungen erbracht wurden. Zuschläge im neuen Tarif sind nur möglich für:

  • Wegentschädigung für verordnete Domizilbehandlung pro km 
  • Behandlung im Geh-, Schwimmbad 
  • Verbrauchs- und Hygienematerial bei interner Beckenboden-Therapie 
  • zweite:n Physiotherapeut:in

Unabhängig davon, ob Sie den Weg für die Domizilbehandlung mit dem Fahrrad, dem Scooter oder einem anderen Verkehrsmittel zurücklegen, die Berechnungsgrundlage für die Wegentschädigung ist die im gängigen Routenplaner effektive und auf direktem Weg pro Kilometer ausgewiesene Distanz. 

Nein. Es gibt nur eine Tarifposition, über welche die Wegzeit anhand der anfallenden km vergütet wird, unabhängig vom Fahrzeug.

Therapierelevanter, fallspezifischer Austausch mit Fachpersonen: 

  • Organisieren von multi-, intra- und interprofessionellen Besprechungen/Beratungen
  • Das Durchführen von multi-, intra- und interprofessionellen Besprechungen/Austauschen. 
  • Erstellen von Übungsprogrammen sowie Heimprogrammen, sofern diese aufgrund Therapiesetting nicht in Anwesenheit des Patienten möglich sind. 
  • Die Auswertung einer Konsiliartätigkeit
  • Studien von Fremdakten/Unterlagen anderer Leistungserbringer. Nachschlagen fallspezifischer und therapierelevanter Informationen sofern notwendig.
  • Austausch mit Personen, welcher für das Erreichen des physiotherapeutischen Therapieziels notwendig ist, sofern dieser nicht in Anwesenheit des Patienten durchgeführt werden kann. 

Ja (wie bei jeder Position), 60 Min. pro 9 Sitzungen. Resp. 75 Min. bei Kindern bis 12-jährig.  

Ja, gemäss Art. 5 KLV. 

Ja, diese finden Sie im Anhang 2 zum Tarifvertrag: 

  • 1 Kardiogerät (Herz-/ Kreislauftraining) 
  • 1 Gerät für untere Extremitäten 
  • 1 Gerät für obere Extremitäten 
  • 1 Gerät für den Rumpf 
  • 2 freie Arbeitsstationen 

Ja. Im Gegensatz zum Bereich UV/MV/IV dürfen im Bereich KVG maximal 8 Patientinnen pro physiotherapeutische Aufsicht gleichzeitig trainieren. 

Bei der Robotik handelt es sich um Geräte, welche mehrere mechanische Achsen besitzen und die Körperteile bei der Bewegung im Raum unterstützt. Zusätzlich wird auditives, haptisches oder visuelles Feedback eingesetzt, welche dem Patienten während einer Übung direktes Feedback geben.

Obere Extremität:
Die robotergestützte Therapie der oberen Extremität ermöglicht über verschiedene Faktoren (Gewichtsentlastung, Bewegungsführung etc.), die Therapie mit einer hohen Wiederholungszahl auszuführen. 

Untere Extremität:
Die robotergestützte Therapie der unteren Extremität ist eine Behandlungsform, welche die Therapie im Stand oder Gang unterstützt, intensiviert (durch höhere Wiederholungszahl) oder überhaupt erst ermöglicht (durch Gewichtsentlastung und Bewegungsführung). Mit dieser robotergestützten Therapie werden verschiedene Ziele verfolgt, beispielsweise die Verbesserung des Gangs, die Reduktion von Spastiken, die Regulierung des Verdauungssystems, die Verbesserung des kardiovaskulären Zustandes.

Untenstehende Geräte erfüllen die Kriterien für eine adäquate Behandlung und sollen in diesem Kontext als Referenz hinsichtlich des einzuhaltenden Qualitätsstandards gelten.

Beispiele Robotik-Geräte für die obere Extremität: 

  • Armeo®Spring, Hocoma
  • Armeo®Power, Hocoma
  • Diego®, tyromotion

Beispiele Robotik-Geräte für die untere Extremität: 

  • Lokomat®, Hocoma
  • Ekso, ekso Bionics

Werden andere Geräte verwendet, entsprechen diese in der Behandlungsqualität den oben genannten Beispielen. 

Grundsätzlich gibt es im KVG kein verpflichtendes Formular. Es wird grundsätzlich empfohlen, das UVG-Formular zu verwenden. Die Tarifpartner prüfen noch, ob dieses für die Verwendung im KVG angepasst werden muss.  

Eine Rechnung kann Positionen von beiden Tarifstrukturen beinhalten. Es ist jeweils diejenige Tarifstruktur zu verwenden, welche am Tag der Leistungserbringung gültig ist.  

Nein. Da ein Antrag für eine Kostengutsprache durch den verordnenden Arzt/ die verordnende Ärztin erstellt und eingereicht werden muss, können Fristen nicht über die Tarifstruktur der Physiotherapie geregelt werden.  

Der Eintritt von Physiotherapeut:innen ist bereits in der Behandlungsposition enthalten, und wird für daher nicht mehr separat abgerechnet. Der Eintritt (resp. Nutzungskosten) für Patient:innen wird über die Zuschlagsposition 27820 abgerechnet.  

Mit den unterschiedlichen Positionen werden zum einen unterschiedliche Infrastrukturen berücksichtigt (Domizil, Hippotherapie, Therapie im Geh- oder Schwimmbad). Zum anderen unterscheiden sich die Limitationen für die verschiedenen Patientengruppen.

Die Bereiche KVG und UV/IV/MV unterscheiden sich in ihren gesetzlichen Grundlagen und Aufträgen /Rollen der Versicherer voneinander.

Frageformular

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Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, können Sie Ihr Anliegen über ein Frageformular einreichen. Die Fragen werden gesammelt und das FAQ laufend ergänzt. Da uns derzeit viele Anfragen erreichen, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie für Ihr Anliegen nach Möglichkeit das Formular nutzen. So können wir die Fragen effizient bearbeiten und die Antworten allen Mitgliedern über das FAQ zugänglich machen.

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