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Was die neue Tarifstruktur KVG bringt – eine Einordnung

Drei Wochen sind seit der Einreichung der neuen KVG-Tarifstruktur vergangen. Hierzu erreichen uns verschiedene Fragen aus den Praxen. Das ist nach drei Jahrzehnten Stillstand verständlich. Die Einreichung ist ein grosser Erfolg für unsere Branche: Die neue Tarifstruktur ist sachgerecht, datenbasiert und bringt klare Vorteile für die Physiotherapeut:innen. Wir ordnen ein.

Tarif De

Gleiche Gesamtsumme für die Branche, und fairere Verteilung

In Kürze:

  • Gesamttaxpunktmenge der Branche bleibt gleich, weder Senkung noch Erhöhung mit Ausnahme der neuen Leistungen im Bereich Sturzprävention
  • Vertraglich vereinbartes Monitoring mit verpflichtenden Korrekturen bei Abweichungen
  • Auf Branchenebene kein Umsatzverlust
  • Auf Praxisebene Umsatzveränderungen möglich, je nach Praxismodell

Die neue Tarifstruktur muss kostenneutral eingeführt werden. Das heisst: Die Gesamttaxpunktmenge der Branche bleibt gleich. Eine allgemeine Kostensteigerung ist genauso wenig möglich wie eine allgemeine Kostensenkung. Um dies sicherzustellen, haben die Tarifpartner ein detailliertes Monitoring vereinbart, das bei Abweichungen in beide Richtungen verpflichtende Korrekturen vorsieht.
Ein Umsatzverlust von 10 Prozent über die ganze Branche, wie er aktuell in einzelnen Beiträgen in sozialen Medien beschrieben wird, ist mit dieser Regelung nicht möglich.
Was die Kostenneutralität nicht garantiert, ist, dass jede einzelne Praxis exakt dasselbe Resultat erzielt wie bisher. Die Auswirkungen werden je nach Praxismodell, Patientenstruktur und Behandlungsmix unterschiedlich ausfallen. Manche Praxen werden eine sachgerechtere Vergütung ihrer bisher unzureichend abgebildeten Leistungen erhalten, andere werden in einzelnen Positionen Umsatzeinbussen verzeichnen.
Die neue Struktur reduziert insgesamt die Unterschiede in der Entschädigung innerhalb der Branche. Die Vergütung wird über die Branche hinweg homogener. Darüber hinaus stärkt die neue Tarifstruktur die Physiotherapie als Profession: Sie gibt den Physiotherapeut:innen mehr Eigenverantwortung, ermöglicht eine individuellere Behandlung der Patient:innen und macht die erbrachten Leistungen sichtbar.

Taxpunktwerte: Jetzt sind die Kantone am Zug

In Kürze:

  • Eine Erhöhung der Entschädigung ist nur über die Taxpunktwerte möglich, nicht über die Tarifstruktur
  • Physioswiss hat die Festsetzungsverfahren bereits 2024 initiiert und eine fundierte Datenbasis zu den Kosten in der Physiotherapie eingebracht
  • Wichtig: Der neue Taxpunktwert ist ab 1. Januar 2026 gültig, unabhängig davon, wann er festgesetzt wird.

Eine allgemeine Erhöhung der Entschädigung ist ausschliesslich über die Taxpunktwerte möglich. Genau hier liegt der eigentliche wirtschaftliche Hebel. Aus diesem Grund hat Physioswiss bereits 2024 die Festsetzungsverfahren initiiert.
Die Branche ist unterfinanziert, eine substantielle Anpassung ist dringend erforderlich. Eine neue, datenbasierte Tarifstruktur ist eine wichtige Voraussetzung, um im Festsetzungsverfahren Erfolg zu haben. Physioswiss hat in seinen Anträgen eine fundierte und aktuelle Datenbasis zu den Kosten in der Physiotherapie eingebracht. Diese Kombination aus neuer Struktur und solider Datenqualität stimmt uns positiv, dass die Kantone die längst überfällige Anpassung der Taxpunktwerte nun vornehmen.
Wichtig zum Schluss: Physioswiss hat eine Festsetzung per 1. Januar 2026 beantragt. Unabhängig davon, wann die definitive Festsetzung durch die Kantone erfolgt, wird der neue Taxpunktwert rückwirkend ab diesem Datum gelten und entsprechend abgerechnet werden können.



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