Angepasste Zeiten für Tarifauskünfte
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SKG reichte am 23. Februar 2024 das Postulat mit folgendem Titel ein: «Teuerungsausgleich bei Leistungserbringenden der obligatorischen Krankenpflegeversicherung». Damit soll der Bundesrat prüfen, wie sich die Teuerung auf die Tarife bei den nichtärztlichen Leistungserbringenden – darunter auch diese der Physiotherapie – auswirkt.
Seit Jahren kämpft Physioswiss für einen kostendeckenden und zeitgemässen Tarif in der Physiotherapie. Die Branche ist bereits stark unterfinanziert und die Teuerung verschärft diese Entwicklung zusätzlich. Die Versorgung in der ambulanten Physiotherapie ist gefährdet. Physioswiss begrüsst das Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats SKG. Dieses wurde am 23. Februar 2024 mit folgendem Titel eingereicht: «Teuerungsausgleich bei Leistungserbringenden der obligatorischen Krankenpflegeversicherung». Der Bundesrat soll prüfen und Bericht erstatten, wie sich die Teuerung auf die Tarife in der Krankenversicherung auswirkt. Weiter soll er klären, welche Instrumente zur Verfügung stehen, um die Teuerungsentwicklung zu berücksichtigen. Dabei soll der Fokus auf die nichtärztlichen Leistungserbringenden gelegt werden.
Für die Physiotherapie – als nichtärztlicher Leistungserbringer – ist dieses Postulat daher von grosser Bedeutung. Physioswiss dankt folgenden Nationalrät:innen und Mitgliedern der SKG, die das Postulat unterstützen: