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Physioswiss Mitgliederrechnung 2025 – das Wichtigste auf einen Blick

Das neue Jahr hat begonnen und damit steht auch die Mitgliederrechnung 2025 an. Ab Ende Februar erhalten Sie diese wie gewohnt per E-Mail an die in unseren Stammdaten hinterlegte Adresse.

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© alexsl – iStock

Ein wichtiger Hinweis: Da wir eine neue Bankverbindung haben, bitten wir Sie, für die Zahlung ausschliesslich den QR-Code auf dem Einzahlungsschein zu verwenden, den Sie in der E-Mail finden. Nur so können wir sicherstellen, dass Ihre Zahlung automatisch und korrekt zugeordnet wird. Zahlungen an unsere  frühere Bankverbindung werden von der Bank zurückgewiesen und verursachen Mehraufwand resp. können unnötige Mahnungen nach sich ziehen. 

Wie setzt sich Ihr Mitgliederbeitrag zusammen?

Der Beitrag besteht aus einem einheitlichen Betrag für den Zentralverband sowie einem Beitrag für Ihren Kantonal- oder Regionalverband (KV/RV), der sich nach den jeweiligen Statuten richtet. Organisationen der Physiotherapie (AG, GmbH, Institutionen) erhalten zudem zwei separate Rechnungen: eine für die Organisation selbst (juristische Person) und eine für die leitende Physiotherapeutin oder den leitenden Physiotherapeuten. 

Haben Sie Fragen? Unser Team ist gerne für Sie da! Wir bitten Sie, uns möglichst per E-Mail unter info@physioswiss.ch zu kontaktieren und Ihre Mitgliedernummer anzugeben. 

Ihr Physioswiss-Team 

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