Was die neue Tarifstruktur KVG bringt – eine Einordnung
Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) erstmals physiotherapeutische Leistungen zur Abklärung und Koordination bei erhöhtem Sturzrisiko im Alter. Damit Sie optimal auf die Einführung vorbereitet sind, führt Physioswiss drei Webinare zur neuen Leistung und zur korrekten Abrechnung durch. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die OKP erstmals präventive physiotherapeutische Leistungen zur Abklärung und Koordination bei erhöhtem Sturzrisiko im Alter. Mit der Einführung der Konzepte zur Sturzrisikoabklärung und -behandlung in Art. 5 der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) ist die Rolle der Physiotherapie in der strukturierten Sturzprävention national klar definiert, sichtbar verankert und die Vergütung geregelt.
Damit Sie optimal auf die Einführung vorbereitet sind, führt Physioswiss drei Webinare (online Veranstaltungen) zur neuen Leistung und zur korrekten Abrechnung durch.
Folgende Termine stehen Ihnen zur Verfügung:
In deutscher Sprache, ohne Übersetzung:
In deutscher Sprache mit französischer Simultanübersetzung:
In diesem Webinar erhalten Sie eine kompakte Einführung in die neu im Leistungskatalog (Art. 5 KLV) verankerte Sturzprävention sowie deren praktische Umsetzung im physiotherapeutischen Alltag. Ziel ist es, ein grundlegendes Verständnis der relevanten Konzepte zu vermitteln und Ihnen konkrete Kenntnisse zur Abrechnung und Implementierung – mit besonderem Fokus auf das Programm StoppSturz – an die Hand zu geben.
Neben einer Übersicht über die neuen Massnahmen und Abrechnungsmodalitäten im OKP-Bereich werden zentrale Ansätze zur Sturzrisikoabklärung kurz vorgestellt. Ergänzend erfahren Sie, wo unterstützende Informationsmaterialien verfügbar sind.
Das Webinar ist als Informations- und Fortbildungsveranstaltung konzipiert und legt den Schwerpunkt auf Wissensvermittlung und Verständnis. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines moderierten Q&A Fragen an Expert:innen zu stellen, die an der Entwicklung von StoppSturz beteiligt waren.
2025 nahm der Bundesrat die Sturzrisikoabklärung als neue Leistung in den Art. 5 der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV), auf. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein für die Sturzprävention in der Gesundheitsversorgung dar.
Physioswiss setzte sich im Prozess aktiv für die Entwicklung dieser für die Physiotherapie relevanten Dienstleistung ein und begrüsst deren Aufnahme in den Leistungskatalog.
Mit dieser Aufnahme schuf der Bund eine wichtige Grundlage für die systematische Erfassung von Sturzrisiken sowie für eine bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit erhöhtem Sturzrisiko.