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Ausschreibung für das Nationale Berufsordnungsorgan von Physioswiss

Die Berufsordnung des Schweizer Physiotherapie Verbands ist für alle Mitglieder von Physioswiss ein verbindlicher Verhaltenskodex. Das Nationale Berufsordnungsorgan (BOO) nimmt in diesem Kontext eine zentrale Aufgabe wahr. Für dieses Amt werden nun dringend Personen gesucht, die sich anlässlich der Delegiertenversammlung am 14. Juni 2025 zur Wahl stellen.

250129 Wahl DV 2024
© Physioswiss

Die Berufsordnung des Schweizer Physiotherapie Verbands ist für alle Mitglieder von Physioswiss ein verbindlicher Verhaltenskodex, der für die Ausübung des Berufs wichtige Grundsätze statuiert. Das Nationale Berufsordnungsorgan (BOO) nimmt in diesem Kontext eine zentrale Aufgabe wahr. Namentlich entscheidet das BOO als zweite Instanz, wenn in einem Verfahren über die Verletzung der Berufsordnung gegen einen Entscheid der kantonalen oder regionalen Ebene Rekurs eingelegt wird. Die Mitglieder des BOO werden durch die Delegiertenversammlung gewählt. Für dieses Amt werden nun dringend Personen gesucht, die sich anlässlich der Delegiertenversammlung am 14. Juni 2025 in Zürich zur Wahl stellen.

Als Mitglied des Nationalen Berufsordnungsorgans erfüllen Sie eine wichtige Funktion innerhalb des Schweizer Physiotherapie Verbands Physioswiss.

Ihr Profil:

  • Berufliche Erfahrung: Sie sind SRK-anerkannte:r Physiotherapeut: in oder kennen das berufliche Umfeld der Physiotherapie durch Ihre Rolle innerhalb des Schweizer Gesundheitssystems.
  • Ethische Kompetenzen: Sie haben sich bereits mit ethischen Fragestellungen im Umfeld der Gesundheitsberufe auseinandergesetzt und sind bereit, sich weitere Kenntnisse anzueignen.
  • Kenntnisse der Berufspflichten: Durch Ihre Ausbildung und berufliche Erfahrung sind Ihnen die Berufspflichten der Physiotherapeut: innen bestens bekannt.
  • Zeitliche Ressourcen: Sie können sich Zeit nehmen, um an den Sitzungen des Nationalen Berufsordnungsorgans teilzunehmen (ca. 6 bis 20 Stunden jährlich).
  • Sprachliche Kompetenzen: Sie sprechen Französisch oder Deutsch und haben genügend Kenntnisse der zweiten Landessprache, um an Sitzungen aktiv teilnehmen zu können. 
  • Persönliche Eigenschaften: Verschwiegenheit und Integrität stellen für Sie zentrale Werte dar.

Das ideale Profil runden Sie mit Ihrer loyalen und teamfähigen Persönlichkeit ab. Für dieses Amt können sich sowohl Mitglieder von Physioswiss als auch Nichtmitglieder zur Wahl stellen. Die Entschädigung erfolgt gemäss Spesenreglement von Physioswiss.

Für Fragen wenden Sie sich an Raymond Denzler (Präsident Berufsordnungsorgan, r.denzler@gmx.ch). Wenn Sie Ihre Erfahrungen und Kenntnisse innerhalb des Schweizer Physiotherapieverbands einbringen möchten, senden Sie bitte Ihr vollständiges Bewerbungsdossier (Motivationsschreiben und Lebenslauf) bis am 3. März 2025 per E-Mail an die Geschäftsstelle Physioswiss (Barbara Steffen, Leiterin Recht und Politik: barbara.steffen@physioswiss.ch).

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Wahl findet am 14. Juni 2025 an der Delegiertenversammlung in Zürich statt.

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