Selbstständigkeit
Möchten Sie als Physiotherapeut:in den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Als Physioswiss-Mitglied finden Sie im Mitgliederbereich vertiefte Informationen zu diesem Thema.
Die Grundvoraussetzungen für die selbstständige Tätigkeit als Physiotherapeut:in sind im Gesundheitsberufegesetz (GesBG) und im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt. Wollen Sie eine eigene Praxis eröffnen oder planen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit, müssen Sie neben den Grundvoraussetzungen die Vorgaben Ihres Kantons erfüllen. Die Kantone sind für gesundheitspolizeiliche Aufgaben und die OKP-Zulassung der Leistungserbringer:innen zuständig. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Gesundheitsdirektion Ihres Kantons.
Für einen korrekten Anschluss an die Tarifverträge müssen Sie möglicherweise Ihre Mitgliedschaft bei Physioswiss ändern. Die Inhaberschaft der ZSR-Nummer und die Mitgliedschaft beim Verband müssen übereinstimmen: Entweder lauten beide auf eine «natürliche Person» oder beide auf eine «Organisation der Physiotherapie».
Ein gelungener Start mit Physioswiss
Als Physioswiss-Mitglied haben Sie mit Ihrem Login Zugang zu zahlreichen Informationen und Arbeitsinstrumenten rund um die Selbstständigkeit. Hinweise zu den Sozialversicherungen bietet der «Ratgeber Sozialversicherung» des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Wenn Sie planen, selbstständig zu werden, empfehlen wir Ihnen den Physioswiss-Kurs «Grundfragen der Selbstständigkeit».
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