Profession
Auf den folgenden Seiten finden Sie nützliche Informationen rund um das Professionsbild Physiotherapie sowie zur Aus-, Fort- und Weiterbildung. Weitere Inhalte finden Sie zu den Themen Anerkennung ausländischer Physiotherapie-Diplome, Selbstständigkeit, Fachgruppen, «smarter medicine», Kompetenzpool sowie Informationen für Patient:innen.
Professionsbild Physiotherapie
Physiotherapeut:innen sind Expert:innen für Bewegungsverhalten, motorische Entwicklung, körperliche Aktivität, Körperfunktion, Leistungsfähigkeit und Schmerzen. Sie unterstützen Patient:innen dabei, eine bestmögliche Lebensqualität zu erlangen oder zu erhalten.
Professionsbild Physiotherapie öffnenAus-, Fort- und Weiterbildung Physiotherapie
Lebenslanges Lernen ist als Physiotherapeut:in unverzichtbar, um im Beruf kompetent zu bleiben. Das lebenslange Lernen ist als gesetzliche Vorgabe festgehalten im Gesundheitsberufegesetz (Art. 16 Absatz b). Physioswiss ergänzt die vielfältigen Angebote anderer Anbieter mit eigenen Weiterbildungsmöglichkeiten. Gemeinsam tragen wir damit zu einer Sicherung der Qualität in der Physiotherapie bei.
Aus-, Fort- und Weiterbildung Physiotherapie öffnen
Anerkennung ausländischer
Physiotherapie-Diplome
Haben Sie Ihre Ausbildung zur Physiotherapeut:in im Ausland abgeschlossen und möchten nun in der Schweiz arbeiten? Die Anerkennung Ihres Diploms ist der erste wichtige Schritt, um Ihre berufliche Tätigkeit aufnehmen zu können.
Anerkennung ausländischerPhysiotherapie-Diplome öffnen
Selbstständigkeit
Möchten Sie als Physiotherapeut:in den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Als Physioswiss-Mitglied finden Sie im Mitgliederbereich vertiefte Informationen zu diesem Thema.
Selbstständigkeit öffnenFachgruppen der Physiotherapie
Physioswiss bildet mit den Fachgruppen der Physiotherapie ein Netzwerk. Einige Fachgruppen gehören der Conférence groupe spécialisés (CGS) an und sind somit eng miteinander verbunden.
Fachgruppen der Physiotherapie öffnenInformationen für Patient:innen
Erfolgt die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen (nach Abzug des Selbstbehalts). Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Wenn Sie Anspruch auf Physiotherapie haben, hat Ihre Krankenkasse das Recht, bei Ihrem behandelnden Arzt einen Bericht zu verlangen.
Informationen für Patient:innen öffnen«Smarter Medicine»
Physioswiss ist Mitglied des Vereins «smarter medicine». Wir setzen uns aktiv für eine wirksame und verantwortungsvolle Physiotherapie ein. Erfahren Sie hier, auf welche Behandlungen Sie als Physiotherapeut:in verzichten sollten, um die Gesundheit und das Wohl Ihrer Patient:innen zu fördern.
«Smarter Medicine» öffnen