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KLV-Erweiterung: Sturzprävention wird anerkannte Kernleistung 

Mit der Erweiterung von Artikel 5 KLV werden Leistungen zur Sturzprävention erstmals explizit als physiotherapeutische KVG-Leistungen beschrieben. Für die Physiotherapie ist das ein wichtiger Schritt: Prävention, Beratung und Koordination erhalten regulatorisches Gewicht.

Die Schweizer Bevölkerung wird älter: Ende 2025 lebten erstmals mehr Menschen über 65 Jahre als unter 20 Jahre in der Schweiz. Mit steigender Lebenserwartung und wachsender Mobilität älterer Menschen wird die Sturzprävention zu einer zentralen Aufgabe im Gesundheitswesen. © Robert Kneschke – AdobeStock

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