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Mitgliedschaft im Detail

Erfahren Sie hier alles über die verschiedenen Mitgliedschaftsformen von Physioswiss und wie Sie Mitglied werden können.

Als Mitglied von Physioswiss geniessen Sie exklusive Vorteile wie kostenlose Rechtsberatung, Zugang zu spezialisierten Kursen, eine umfassende Rechtsschutzversicherung und vieles mehr. Profitieren Sie von vergünstigten Konditionen bei Veranstaltungen, speziellen Angeboten im Online-Shop und der Mitgliedschaft in einem Kantonal- oder Regionalverband. Bleiben Sie informiert und vernetzt durch unsere Verbandszeitschrift «Physioactive», monatliche Newsletter und Zugriff auf wertvolle Informationsmaterialien.

Mitgliedschaft

Hier finden Sie alle Vorteile einer Physioswiss-Mitgliedschaft:

Mögliche Arten der Mitgliedschaft

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Mitglied bei Physioswiss zu werden. Welche Art der Mitgliedschaft passt zu Ihnen? Wählen Sie die passende Form für Ihre berufliche Situation:

Persönliche Mitgliedschaften («natürliche Person»)

  • Aktivmitglied selbstständig
  • Aktivmitglied angestellt
  • Organisation der Physiotherapie
  • Passivmitglied (nicht erwerbstätig)
  • Aktivmitglied in Ausbildung (Bachelor)

Anforderungen für eine persönliche Mitgliedschaft

Um als «natürliche Person» Mitglied bei Physioswiss zu werden, benötigen Sie eine von Physioswiss anerkannte Ausbildung, die den kantonalen und eidgenössischen gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Studierende müssen ihre Ausbildung an einer anerkannten Schule für Physiotherapie absolvieren. Das sind die konkreten Anforderungen gemäss unseren Statuten (Art. 5 und 6):

  • Inhaber:in eines Schweizer Diploms
  • Als ausländische Physiotherapeut:in benötigen Sie eine Bestätigung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK), mit der Sie die Gleichwertigkeit Ihres Diploms nachweisen können.
  • Sie sind Studierende:r eines Bachelor-Studiengangs für Physiotherapie an einer Fachhochschule in der Schweiz.

Anforderungen für eine persönliche Mitgliedschaft

Organisationen der Physiotherapie müssen laut unserer Statuten (Art. 10) die Voraussetzungen gemäss Art. 52a KVV erfüllen. Die hauptverantwortliche Leitungsperson muss Aktivmitglied von Physioswiss sein. Das sind die konkreten Anforderungen:

  • Sie haben eine kantonale Betriebsbewilligung (sofern bewilligungspflichtig) oder einen Nachweis des Kantons, dass keine Bewilligungspflicht besteht.
  • Ein:e Physiotherapeut:in mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung und Diplom (SRK-registriert) leitet Ihre Organisation und ist Aktivmitglied bei Physioswiss.
  • Ihre Organisation beschäftigt weitere angestellte Physiotherapeut:innen mit Diplom (SRK-registriert).

Erfüllen Sie noch keine dieser Bedingungen? Informieren Sie sich beim Schweizerischen Roten Kreuz über die Anerkennung Ihres Diploms:

Organisation der Physiotherapie

In den Statuten von Physioswiss, Art. 10 ist definiert, dass Organisationen der Physiotherapie die Voraussetzungen gemäss Art. 52a KVV erfüllen und deren hauptverantwortliche Leitungsperson Aktivmitglied von Physioswiss ist.

  • Kantonale Betriebsbewilligung, sofern bewilligungspflichtig (oder einen Nachweis vom Kanton, dass nicht bewilligungspflichtig)
  • Leitende Physiotherapeut:in mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung und Diplom (SRK-registriert) 
  • Aktivmitgliedschaft der leitenden Physiotherapeut:in
  • weitere angestellte Physiotherapeuten mit Diplom (SRK-registriert)

Falls Sie noch keine dieser Bedingungen erfüllen, informieren Sie sich bei folgender Stelle über die Formalitäten der SRK-Registrierung:

Jetzt ganz einfach Mitglied von Physioswiss werden

Möchten Sie dem Verband beitreten? Klicken Sie auf den Button «Jetzt Mitglied werden!» und füllen Sie den Antrag online aus. Sie haben keine E-Mail-Adresse? Dann rufen Sie uns bitte an:
+41 (0)58 255 36 00