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Verhandlungen

Auf dieser Seite beantworten wir folgende Fragen: Wer sitzt alles am Verhandlungstisch? Welche Ziele haben Tarifstrukturverhandlungen? Und welches sind die nächsten Schritte?

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Wer verhandelt?

An den Verhandlungen sind alle betroffenen Tarifpartner beteiligt:

  • Physioswiss als Vertreterin der ambulanten Physiotherapie
  • H+ als Vertreterin der spitalambulanten Physiotherapie
  • prio.swiss als Vertreterin der Kostenträger (Krankenkassen)

prio.swiss vertritt dabei die Versicherer im Bereich der Tarifstruktur (s. Abbildung 1), jedoch nicht beim Leistungseinkauf, also bei den Taxpunktwertverhandlungen.

Diese werden von den Einkaufsgemeinschaften der Versicherer geführt (für die Versicherer bei Taxpunktwertverhandlungen s. Abbildung 2).

Die Verhandlungsdelegation besteht in der Regel aus zwei bis drei Personen pro Partei. Zusätzlich verfügen alle Parteien beratende Gremien im Hintergrund, die zusätzlich Fachwissen einbringen.

Bei Physioswiss wurde der Prozess von einer Begleitgruppe mit mehreren Expert:innen aus Physiotherapie und Verhandlungsführung unterstützt. Zudem können je nach Frage oder Fachgebiet weitere Fachexpert:innen zu einzelnen Sitzungen beigezogen werden.

Welche Ziele haben Tarifstrukturverhandlungen?

Ziel der Tarifstrukturverhandlungen ist eine neue, moderne Tarifstruktur, die:

  • physiotherapeutische Leistungen transparent abbildet
  • den effektiven Aufwand korrekt erfasst – sowohl
    • bei Behandlungen mit Patient:innen als auch
    • bei Leistungen in Abwesenheit

Dies trägt dazu bei, Rückfragen und Unklarheiten zu reduzieren.

Wie entsteht eine neue Tarifstruktur?

Festlegung der Tarifart
Zunächst wir die Tarifart definiert. Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Zeittarif
  • Pauschaltarif
  • Einzelleistungstarif

Am häufigsten sind Pauschal-Einzelleistungstarife. Der heutige KVG-Tarif in der Physiotherapie ist ein Pauschaltarif.

Der neue UVG-Tarif ist ein Einzelleistungstarif mit Zeitkomponenten. Und auch der neue KVG-Tarif soll ein Einzelleistungstarif mit Zeitkomponenten werden.

Definition der Leistungen
Anschliessend wird festgelegt, wie die Leistungen im Tarif abgebildet werden. Dabei wird entschieden,

  • welche Leistungen zu einer gemeinsamen Tarifposition zusammengefasst werden
  • und welche Leistungen eine eigene Tarifposition erhalten.

Dies sind insbesondere Leistungen, die sich entweder in der Kostenstruktur oder der Behandlungsdauer merklich von anderen Leistungen unterscheiden. Im neuen Tarif wird – analog dem neuen UVG-Tarif – nicht mehr nach unterschiedlichen Diagnosen oder Krankheitsbildern unterschieden.
Leistungen, die nicht explizit in der Tarifstruktur abgebildet sind, werden im Kostenmodell beziehungsweise über die Produktivität abgebildet. Was das genau bedeutet, erläutern wir in einem späteren Beitrag.

Bewertung der Leistungen
Zum Schluss werden:

  • die Leistungen genau definiert,
  • Limitation (Einschränkung) pro Position festgelegt und
  • die Taxpunktmenge berechnet.

Dabei wird ermittelt:

  • welche Kosten für eine Leistung anfallen und
  • wie viel Arbeitszeit realistisch zur Verfügung steht.

Wie geht es weiter?

In den nächsten Teilen dieser Serie vertiefen wir unter anderem folgende Themen:

  • Unterschiedliche Tarifarten: Pauschaltarif vs. Einzelleistungstarif
  • Datenbasis und Kostenmodell: welche Daten hat Physioswiss, und wie wurden diese verwendet?
  • Produktivität im tarifarischen Sinn: Was heisst das konkret und warum ist das wichtig?
  • Gesetzlich vorgegebene Kostenneutralität: was bedeutet das?
  • Möglichkeiten und Grenzen einer neuen Tarifstruktur

Abbildung 1:
Bei den Tarifstrukturverhandlungen sind alle Leistungserbringerverbände sowie prio.swiss vertreten. Tarifstrukturen gelten national, und werden daher vom BAG (Bundesamt für Gesundheit) beziehungsweise. dem Bundesrat (BR) genehmigt. Dieser bezieht im Genehmigungsprozess auch den Preisüberwacher sowie die Patientenorganisationen mit ein.

Abbildung 2:
Taxpunktwertverhandlungen können von jedem Leistungserbringerverband einzeln mit den verschiedenen Einkaufsgemeinschaften geführt werden. Da Taxpunktwerte kantonal verhandelt werden, sind die Kantone zuständig für die Genehmigung neuer Taxpunktwerte. Auch die Kantone beziehen den Preisüberwacher in den Prozess mit ein.