Header

Hauptnavigation

PVK – Paritätische Vertrauenskommission

Die Paritätische Vertrauenskommission (PVK) tarfsuisse-Physioswiss ist zuständig, wenn ein Krankenversicherer, die durch tarifsuisse vertreten wird, und eine Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut einen Streitfall haben, welcher sich aus der konkreten Umsetzung des Tarifvertrages ergibt.

Die PVK ist keine Auskunftsstelle. Zur Zeit besteht eine PVK zwischen tarifsuisse und Physioswiss. Für die Krankenkassen, die von HSK/CSS vertreten werden, gibt es keine PVK. Streitfälle mit diesen Krankenkassen werden durch das vom jeweiligen Kanton bezeichnete Schiedsgericht behandelt. Weitere Informationen mit den Anmeldeformularen und Beispielen von anonymisierten Urteilen finden Sie als Mitglied mit Ihrem Login gleich nachfolgend.

Exklusiver Inhalt für Mitglieder

Dieser Inhalt ist ausschliesslich für Mitglieder von Physioswiss. Sind Sie bereits Mitglied? Loggen Sie sich bitte ein und dieser Inhalt wird für Sie sichtbar. Interessieren Sie sich für diesen Inhalt und eine Mitgliedschaft bei Physioswiss? Überzeugen Sie sich jetzt von den vielen attraktiven Vorteilen als Verbandsmitglied.