Neuer Vertrag im Bereich der UV/MV/IV per 1. Juli 2025
Nach über zwei Jahren intensiver Verhandlungen ist es gelungen: Die Tarifpartner haben sich auf eine neue Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen in der Unfallversicherung (UV), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) geeinigt. Erstmals seit 1997 tritt per 1. Juli 2025 ein neuer Tarif in Kraft. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Physiotherapiebranche.
Begleitunterlagen
Schulungsvideo

Für alle, die die Präsenzkurse nicht besuchen konnten oder die Inhalte nochmals nachschauen möchten, stellen wir ein Online-Schulungsvideo zur Verfügung. Dieses Video finden Sie hier.
Erklärvideos
Zu sechs besonders relevanten Themen für die Tarifeinführung haben wir kurze Erklärvideos aufbereitet. Diese Videos bieten Ihnen einen verständlichen Einblick und können auf YouTube abgerufen werden.
FAQ
Vertrag und Anhänge
Das Verordnungsformular im Word-Format finden Sie hier.
Vertragsbeitritt
Alle Physiotherapeut:innen, die am 1. Juli 2025 Mitglied bei H+ Die Spitäler der Schweiz, Physioswiss oder ASPI sind, treten automatisch dem Vertrag bei. Für Nichtmitglieder bei Physioswiss werden eine Beitrittsgebühr und ein jährlicher Unkostenbeitrag erhoben.
Beitritt Tarifvertrag ohne Mitgliedschaft bei Physioswiss oder ASPI
Falls Sie nicht Mitglied bei Physioswiss oder ASPI sind und dem neuen Tarifvertrag im Bereich UV/MV/IV per 1. Juli 2025 beitreten wollen, können Sie dies über das nachfolgende Beitrittsformular tun. Falls Sie mehrere Praxen besitzen: Es müssen sämtliche Physiotherapie-Praxen an den Taif angeschlossen werden. Pro Kanton muss eine Praxis die ordentliche Gebühr bezahlen, alle weiteren Praxen dieses Kantons können dem Vertrag zu reduzierten Konditionen beitreten und als Zusatzfilialen angemeldet werden.
| Leistung | Kosten | Hinweis |
| Beitritt zum UV/MV/IV | CHF 500.– | Einmalig |
| Jährliche Gebühr | CHF 300.– | Bei Beitritt bis und mit Juni |
| Jährliche Gebühr (ab Juli) | CHF 150.– | Für das laufende Jahr |
| Beitritt Zusatzfiliale | CHF 100.– | Einmalig, keine jährlichen Gebühren |
Vertragsbeitritt UV/MV/IV: nur für Nicht-Mitglieder
Möchten Sie Mitglied werden? Als Mitglied profitieren Sie nebst dem kostenlosten Tarifbeitritt auch von vielen weiteren Vorteile.
Tarifwechsel
Abrechnung von laufenden Therapien im Bereich UV/MV/IV über den 1. Juli
Es kann vorkommen, dass die Therapie einer Patientin bzw. eines Patienten aus dem Bereich UV/MV/IV über den Tarifwechsel vom 1. Juli 2025 hinaus fortgesetzt wird. Dies stellt kein Problem für die Abrechnung dar.
Grundsätzlich gilt: Alle Sitzungen, die bis einschliesslich 30. Juni 2025 durchgeführt werden, werden nach dem alten Tarif und mit den alten Tarifpositionen abgerechnet. Sitzungen, die ab dem 1. Juli 2025 stattfinden, werden hingegen nach dem neuen Tarif und mit den neuen Tarifziffern ausgewiesen. Physioswiss empfiehlt, die Sitzungen, die bis zum 30. Juni angefallen sind, separat abzurechnen, auch wenn die Therapie noch andauert.
Es ist jedoch auch möglich, Sitzungen mit dem alten und dem neuen Tarif auf einer gemeinsamen Rechnung zu verrechnen. Entscheidend für die Anwendung des Tarifs ist dabei das Datum der jeweiligen Therapiesitzung, das in jedem Fall auf der Rechnung vermerkt werden muss.
Umgang mit laufenden Kostengutsprachen ab 1. Juli
Nicht nur die Abrechnung laufender Therapien kann vom Tarifwechsel betroffen sein, sondern auch bereits erteilte Kostengutsprachen. Grundsätzlich behalten Kostengutsprachen auch nach dem Tarifwechsel ihre Gültigkeit, sodass nicht alle Kostengutsprachen neu ausgestellt werden müssen.
Häufig ist jedoch auf einer Kostengutsprache eine konkrete Tarifposition vermerkt. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, mit der Versicherung Rücksprache zu nehmen und abzuklären, ob die Kostengutsprache weiterhin wie bisher verwendet werden kann. Insbesondere bei Kostengutsprachen, welche die Position 7301 oder 7311 enthalten, empfiehlt Physioswiss eine Rücksprache mit der Versicherung, um die Umstellung der Abrechnung auf die neue Position 25.110 zu klären. Dabei kann die Versicherung in der Kostengutsprache weiterhin die Anzahl der Behandlungen, nicht aber die Behandlungsdauer festlegen.
Austritt Tarifvertrag UV/MV/IV
Für den neuen Tarif im Bereich UV/MV/IV gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Da der neue Tarif jedoch erst per 1. Juli 2025 eingeführt wird, haben Sie in diesem Jahr die Möglichkeit, den Tarifanschluss ausserordentlich bis zum 30. September 2025 zu kündigen. Alle Informationen zur Tarifkündigung im Bereich UV/MV/IV werden demnächst auf der Website von Physioswiss bereitgestellt.
| Gut zu wissen: Die Kündigung der Tarifverträge bedeutet nicht automatisch die Kündigung der Mitgliedschaft bei Physioswiss. Die Kündigung der Mitgliedschaft bei Physioswiss muss bis Ende November 2025 bei uns eingehen. |
Hintergrund
Die neue Tarifstruktur anerkennt sowohl die Kompetenzen der Physiotherapeut:innen wie auch die vielfältigen Leistungen der Physiotherapie. So wird die Vergütung der Leistungen in der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV) je nach Behandlung und Leistung bis zu rund 20 Prozent steigen. Dadurch erhalten die Physiotherapeut:innen die längst fällige Tarifanpassung. Physioswiss freut sich, dass nach rund 30 Jahren ein erster wichtiger Schritt für die Physiotherapie in der Schweiz gemacht wurde. «Mit dem neuen Tarifvertrag wird eine zeitgemässe, sachgerechte und faire Lösung sowohl für die Physiotherapeut:innen wie auch die Patient:innen geschaffen», sagt Mirjam Stauffer, Präsidentin von Physioswiss. «Physioswiss hat sich in den letzten Jahren stark professionalisiert und alles unternommen, um die Verhandlungen im Bereich der UV/MV/IV erfolgreich abschliessen zu können: Leistungs- und Kostendaten wurden erhoben, der Druck in den Medien und der Politik wurde erhöht – diese Arbeit trägt nun erste Früchte», ergänzt Osman Bešić, Geschäftsführer von Physioswiss.
Der neue Tarif

Damit der neue Tarif den heutigen Gegebenheiten gerecht wird, sind aktuelle, detaillierte und repräsentative Leistungs- und Kostendaten elementar. Diese wurden von Physioswiss in den letzten Jahren erhoben und flossen in die Tarifverhandlungen ein. In der zukünftigen Tarifstruktur werden neue Leistungen aufgenommen und bestehende angepasst. Darunter fallen beispielsweise separate Tarifpositionen für Leistungen ausserhalb der direkten Behandlung (in Abwesenheit der Patient:innen) oder Leistungen in aufwändigen Infrastrukturen wie die Hippotherapie, Therapie im Schwimm- und Gehbad und die Medizinische Trainingstherapie (MTT). Weiter sind zukünftig neue Leistungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzabklärungen oder Behandlungen auf räumliche Distanz (per Videotelefonie) im Tarifvertrag abgedeckt. Neu sind auch Zuschlagspositionen wie beispielsweise für die Behandlungen mit einem zweiten Physiotherapeuten aufgenommen.
Mit der neuen Tarifstruktur kommt es zu einem Wechsel von einem Pauschaltarif zu einem Zeitleistungstarif. Die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen der UV/MV/IV erfolgt neu in Zeiteinheiten pro 5 Minuten, wobei einzelne Leistungen weiterhin pauschal vergütet werden. Der Taxpunktwert ist national einheitlich und liegt sowohl ambulant als auch spitalambulant bei 1 Franken. Aufgrund der Neuberechnung der Anzahl Taxpunkte der bisherigen Tarifpositionen und der Möglichkeit, zukünftig Leistungen in Abwesenheit des Patienten abrechnen zu können, wird die durchschnittliche Entschädigung der Physiotherapeut:innen ansteigen.