Neuer Vertrag im Bereich der UV/MV/IV per 1. Juli 2025
Nach über zwei Jahren intensiver Verhandlungen ist es gelungen: Die Tarifpartner haben sich auf eine neue Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen in der Unfallversicherung (UV), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) geeinigt. Erstmals seit 1997 tritt per 1. Juli 2025 ein neuer Tarif in Kraft. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Physiotherapiebranche.

Ein erster wichtiger Schritt für die Physiotherapie
Die neue Tarifstruktur anerkennt sowohl die Kompetenzen der Physiotherapeut:innen wie auch die vielfältigen Leistungen der Physiotherapie. So wird die Vergütung der Leistungen in der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung (UVG) je nach Behandlung und Leistung bis zu rund 20 Prozent steigen. Dadurch erhalten die Physiotherapeut:innen die längst fällige Tarifanpassung. Physioswiss freut sich, dass nach rund 30 Jahren ein erster wichtiger Schritt für die Physiotherapie in der Schweiz gemacht wurde. «Mit dem neuen Tarifvertrag wird eine zeitgemässe, sachgerechte und faire Lösung sowohl für die Physiotherapeut:innen wie auch die Patient:innen geschaffen», sagt Mirjam Stauffer, Präsidentin von Physioswiss. «Physioswiss hat sich in den letzten Jahren stark professionalisiert und alles unternommen, um die Verhandlungen im Bereich der UV/MV/IV erfolgreich abschliessen zu können: Leistungs- und Kostendaten wurden erhoben, der Druck in den Medien und der Politik wurde erhöht – diese Arbeit trägt nun erste Früchte», ergänzt Osman Bešić, Geschäftsführer von Physioswiss.
Der neue Tarif – erste Informationen

Damit der neue Tarif den heutigen Gegebenheiten gerecht wird, sind aktuelle, detaillierte und repräsentative Leistungs- und Kostendaten elementar. Diese wurden von Physioswiss in den letzten Jahren erhoben und flossen in die Tarifverhandlungen ein. In der zukünftigen Tarifstruktur werden neue Leistungen aufgenommen und bestehende angepasst. Darunter fallen beispielsweise separate Tarifpositionen für Leistungen ausserhalb der direkten Behandlung (in Abwesenheit der Patient:innen) oder Leistungen in aufwändigen Infrastrukturen wie die Hippotherapie, Therapie im Schwimm- und Gehbad und die Medizinische Trainingstherapie (MTT). Weiter sind zukünftig neue Leistungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzabklärungen oder Behandlungen auf räumliche Distanz (per Videotelefonie) im Tarifvertrag abgedeckt. Neu sind auch Zuschlagspositionen wie beispielsweise für die Behandlungen mit einem zweiten Physiotherapeuten aufgenommen.
Mit der neuen Tarifstruktur kommt es zu einem Wechsel von einem Pauschaltarif zu einem Zeitleistungstarif. Die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen der UV/MV/IV erfolgt neu in Zeiteinheiten pro 5 Minuten, wobei einzelne Leistungen weiterhin pauschal vergütet werden. Der Taxpunktwert ist national einheitlich und liegt sowohl ambulant als auch spitalambulant bei 1 Franken. Aufgrund der Neuberechnung der Anzahl Taxpunkte der bisherigen Tarifpositionen und der Möglichkeit, zukünftig Leistungen in Abwesenheit des Patienten abrechnen zu können, wird die durchschnittliche Entschädigung der Physiotherapeut:innen ansteigen.
Alle Physiotherapeut:innen, die am 1. Juli 2025 Mitglied bei H+ Die Spitäler der Schweiz, Physioswiss oder ASPI sind, treten automatisch dem Vertrag bei. Für Nichtmitglieder werden eine Beitrittsgebühr und ein jährlicher Unkostenbeitrag erhoben.
Begleitung der Einführung des neuen Tarifs
Physioswiss begleitet Sie im Rahmen der Einführung der neuen Tarifstruktur mit verschiedenen Massnahmen, damit Ihnen der Systemwechsel per 1. Juli 2025 erfolgreich gelingen wird. Wir stellen Ihnen unter anderem Informationsmaterial und Begleitunterlagen in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung. Weiter bieten wir ab Mai 2025 Schulungen (Präsenz- und Video-Schulungen) zur Anwendung der neuen Struktur sowie Lunch-Sessions für Ihre Fragen und spezifische Themenvertiefungen an.
Die Tarifpartner stellen sicher, dass den Sofwareanbietern die neue Struktur zur Verfügung steht, damit diese rechtzeitig in den Praxissystemen abgebildet werden kann. Ausserdem informiert Physioswiss die Ärzteschaft, bzw. deren Vereinigung FMH, über Änderungen, welche die Verordnung betreffen. Zurzeit müssen Sie hierzu nichts unternehmen.