Pauschal- vs. Einzelleistungstarif
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Pauschal- und Einzelleistungstarif sowie deren Vor- und Nachteile.
Pauschal- vs. Einzelleistungstarif
Grundsätzlich gibt es drei Tarifarten:
- Pauschaltarif
- Einzelleistungstarif
- Zeittarif
Während der Zeittarif relativ selten angewendet wird, sind die meisten Tarife im Gesundheitswesen entweder Pauschaltarife oder Einzelleistungstarife. So ist der aktuell noch gültige KVG-Tarif in der Physiotherapie zum Beispiel ein Pauschaltarif, während der neue UV/MV/IV-Tarif ein Einzelleistungstarif ist.
Da die Einzelleistungspositionen jeweils mit einer Zeit hinterlegt sind, spricht man somit von einem Einzelleistungstarif mit Zeitkomponente. Auch beim neuen KVG-Tarif wird es sich um einen Einzelleistungstarif mit Zeitkomponente handeln. Jede Tarifart bringt ihre eigenen Vor- und Nachteile.
Vor- und Nachteile Pauschal- und Einzelleistungstarif
Pauschaltarif:
Ein Pauschaltarif basiert auf Annahmen darüber, welche Kosten und welcher Aufwand beim Erbringen einer Leistung anfallen. Die Pauschale deckt dabei den durchschnittlichen Aufwand. Leistungen werden immer gleich entschädigt, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
Unter einem Pauschaltarif gibt es daher Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung. Eine Pauschale ist für Leistungserbringer dann vorteilhaft, wenn weniger Aufwand anfällt als bei der Berechnung der Pauschale angenommen wurde. In dieser Möglichkeit zur Effizienzsteigerung liegt jedoch auch ein Risiko für die Behandlungsqualität. So setzen Pauschalen auch einen gewissen Anreiz, Behandlungen zu verkürzen, oder mehrere einzelne Behandlungen anzubieten, um damit jedes Mal die Pauschale abrechnen zu können.
Je nach Patientengut und Spezialisierung ist eine solche Effizienzsteigerung jedoch nicht möglich. Fällt ein höherer Aufwand an, als durch die Pauschale gedeckt wird, kommt es zu einer Unterfinanzierung. Im Einzelfall betrachtet, ist eine Pauschale daher weniger gerecht, da die Entschädigung unabhängig vom Aufwand immer gleich hoch ausfällt.
In einem Pauschaltarif können solche Effekte teilweise mittels Zuschlagspositionen abgefedert werden, die für besonders aufwändige Leistungen abgerechnet werden können. Auch bei diesen Zuschlagspositionen bleibt jedoch das Grundproblem bestehen, das die Arbeit pauschal und nicht entsprechend dem tatsächlichen Aufwand entschädigt werden. Pauschaltarife stellen daher immer nur eine Annäherung an die tatsächlichen Aufwände dar.
Pauschaltarife haben den Vorteil, dass die Erträge planbar sind. Auch für Patient:innen besteht der Vorteil, dass bereits im Voraus klar ist, wie hoch die Behandlungskosten sein werden. Auch der organisatorische Aufwand ist geringer als bei anderen Tarifformen, da die Aufwände nicht einzeln erfasst werden müssen. Dies macht Pauschalen allerdings intransparent. Da sämtliche Leistungen in einer einzelnen Pauschale abgedeckt werden, ist nicht immer klar, welche Leistungen tatsächlich erbracht und welche entschädigt werden.
Einzelleistungstarif:
Bei einem Einzelleistungstarif werden die Leistungen entsprechend der tatsächlich erbrachten Behandlung entschädigt. Anhand der verschiedenen Positionen können für alle Patient:innen individuell und transparent diejenigen Leistungen abgerechnet werden, welche tatsächlich erbracht wurden. Nicht Kategorien wie Diagnose oder Alter bestimmen die Höhe der Entschädigung (wie bei einem Pauschaltarif), sondern der tatsächliche Behandlungsaufwand.
Damit ergibt sich eine hohe Flexibilität im Behandlungsprozess, da Behandlungen individuell an die Bedürfnisse der Patient:innen angepasst werden können. Dadurch wird auch die Behandlung komplexer und aufwändiger Fälle attraktiver, die in einer Pauschale zu tief entschädigt würden.
Durch die spezifische Abrechnung ist der Einzelleistungstarif sehr transparent. Dies erleichtert nicht nur die Abrechnung gegenüber den Krankenkassen, da Rückfragen verringert werden können. Die detailliertere Darstellung der Behandlungspositionen fördert zudem das Vertrauen und den Respekt vor der eigentlichen physiotherapeutischen Leistung bei den Patient:innen. Die in der Rechnung abgebildeten Leistungen können besser nachvollzogen und überprüft werden. Für die Leistungserbringer entsteht allerdings ein höherer administrativer Aufwand, da alle Leistungen patientenspezifisch erfasst werden müssen.
Eine Optimierung mittels Effizienzsteigerung, wie sie unter einem Pauschaltarif möglich ist, ist im Einzelleistungstarif nur bedingt möglich, da bei einem geringeren Aufwand auch die Entschädigung entsprechend geringer ausfällt. Umgekehrt steigt bei höherem Aufwand auch die Entschädigung im Verhältnis zur aufgewendeten Arbeit.
Es besteht dadurch eine gewisse Gefahr einer Mengenausweitung, also dass mehr Leistungen angeboten werden, als zwingend notwendig wären. Dem kann durch Limitationen und Regeln innerhalb des Tarifs entgegengewirkt werden.