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Umsetzung Pflegeinitiative 2. Etappe: Stellungnahme von Physioswiss

Zur Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative hat Physioswiss eine Stellungnahme verfasst. Grundsätzlich unterstützt Physioswiss die Haltung des Verbands des Pflegepersonals SBK-ASI, weist jedoch auf drei gravierende Mängel hin.

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Bild: pixelkorn – AdobeStock

Zur Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative hat Physioswiss eine Stellungnahme verfasst. Grundsätzlich unterstützt Physioswiss die Haltung des Verbands des Pflegepersonals SBK-ASI, weist jedoch auf drei gravierende Mängel hin.

Bei der Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative geht es um zwei Themen:

  • Mit einem neuen Bundesgesetz sollen die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals verbessert werden.
  • Die Masterstufe in der Pflege soll ins Gesundheitsberufegesetz GesBG aufgenommen werden.

Physioswiss findet es richtig, dass die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals verbessert werden. Dazu gehören unter anderem eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, Regelungen zur Umkleidezeit und zu den Pausen. Physioswiss verlangt jedoch:

  1. Gleiche Arbeitsbedingungen für alle Gesundheitsberufe und kann Sonderregelungen allein für den Pflegeberuf nicht akzeptieren.
  2. Dasselbe gilt für die Aufnahme der Masterstufe ins Gesundheitsberufegesetz GesBG. Physioswiss fordert die Ergänzung des GesBG auch für die Masterabschlüsse in der Physiotherapie.
  3. Ein dritter entscheidender Mangel ist, dass die Vorlage ungenügende Aussagen zur Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen macht. Dies gefährdet die Umsetzung. Denn die Verbesserungen benötigen beträchtliche finanzielle Mittel. Sind die Massnahmen nicht ausfinanziert, besteht die Gefahr, dass die Betriebe Mittel intern umverteilen. Dies kann sich auf die Arbeitsbedingungen von anderen Gesundheitsberufen wie die Physiotherapie nachteilig auswirken.

Die ausführliche Stellungnahme von Physioswiss lesen sie hier.

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