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Taxpunktwert-Verhandlungen: Physioswiss leitet Festsetzungsverfahren mit tarifsuisse, HSK und CSS ein

Der Schweizer Physiotherapie Verband Physioswiss leitet das Festsetzungsverfahren gegenüber den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer tarifsuisse, HSK (Helsana, Sanitas, KPT) und CSS per 17. November 2025 ein. Die Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer und der Berufsverband konnten sich nicht auf einen angemessenen Preis für physiotherapeutische Leistungen einigen. Die Kantonsregierungen werden nun dazu angehalten, die Festsetzungsgesuche zu prüfen und einen angemessenen Preis festzusetzen.

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Physioswiss führt die Taxpunktwertverhandlungen für physiotherapeutische Leistungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit drei verschiedenen Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer. Das sind tarifsuisse, die CSS und die HSK (Helsana, Sanitas und KPT). Nachdem Physioswiss bereits Ende 2024 das Festsetzungsverfahren mit tarifsuisse eingeleitet hatte, entschieden sich die meisten Kantone für eine Verlängerung der Verträge. Daraufhin wurden die Verhandlungen im Jahr 2025 weitergeführt. Da jedoch die Verhandlungen mit allen drei Einkaufsgemeinschaften zu keiner Einigung führten, reichte Physioswiss per 17. November 2025 bei allen Kantonen Festsetzungsgesuche gegenüber tarifsuisse, CSS und der HSK ein.

Das Scheitern der Taxpunktwert-Verhandlungen bedeutet, dass keine gemeinschaftliche Lösung für einen angemessenen Preis von physiotherapeutischen Leistungen zwischen Physioswiss und den Einkaufsgemeinschaften gefunden wurde.

Anpassung der Taxpunktwerte überfällig

Ende Juni 2024 hat Physioswiss die Tarifverträge im KVG gekündigt. Der Grund: Die aktuell geltenden Taxpunktwerte für physiotherapeutische Leistungen basieren auf einem Kostenmodell aus dem Jahr 1997, in dem ursprünglich ein Taxpunktwert von 0.94 CHF festgelegt wurde. Seitdem gab es nur eine marginale Erhöhung von lediglich 8 Rappen – im Jahr 2014 für tarifsuisse beziehungsweise 2016 für die CSS und die HSK. Das bedeutet, dass der aktuelle Taxpunktwert für physiotherapeutische Leistungen nur geringfügig über den Berechnungen von 1997 liegt, obwohl die Kosten seitdem deutlich gestiegen sind. Eine Tarifanpassung ist daher dringend notwendig.

Physioswiss hat per 1. Juli 2025 einen neuen Tarif für physiotherapeutische Leistungen im Bereich Unfallversicherungen (UV), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) eingeführt. Dieser wurde auf Basis repräsentativer Leistungs- und Kostendaten verhandelt und die Bewertung der Leistungen entsprechend berechnet. Diese Daten bilden auch die Grundlagen für die Verhandlungen im KVG.

Nächste Schritte

Physioswiss reichte per 17. November 2025 in Vertretung der Kantonal-/Regionalverbände in allen 26 Kantonen die Festsetzungsverfahren auf der Basis von aktuellen Daten ein. Die Kantonsregierungen sind verpflichtet, die Anträge zu prüfen und einen Taxpunktwert festzulegen.

Die Kantone, sprich die jeweiligen Regierungsräte, sind dafür verantwortlich, dass während der Prüfung der Festsetzungsgesuche kein tarifloser Zustand entsteht. Da die Verträge mit allen drei Einkaufsgemeinschaften bereits um ein Jahr verlängert wurden, ist eine weitere Verlängerung nicht möglich. Deshalb müssen die Kantone einen provisorischen Taxpunktwert festlegen, der bis zu einem endgültigen Entscheid gilt. Die physiotherapeutischen Leistungen werden auch während des laufenden Festsetzungsverfahrens weiterhin vergütet.

Hintergrund: Wie sich der Preis zusammensetzt

Physioswiss verhandelt den Preis, den sogenannten Taxpunktwert, für physiotherapeutische Leistungen im KVG. Der Preis einer physiotherapeutischen Leistung wird von zwei Faktoren bestimmt: der Tarifstruktur und dem Taxpunktwert. Die Tarifstruktur legt fest, welche Leistungen wie abgerechnet werden, und ordnet ihnen eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zu. Der Taxpunktwert gibt an, wie viel ein einzelner Punkt finanziell wert ist. Multipliziert man die Anzahl der Taxpunkte gemäss der Tarifstruktur mit dem Taxpunktwert, erhält man den Preis für die jeweilige Leistung. Der Taxpunktwert wird pro Kanton definiert. Wenn Tarifpartner keine gemeinschaftliche Lösung finden und die Taxpunktwertverhandlungen scheitern, können Festsetzungsverfahren eingeleitet werden. Dabei informierten beide Verhandlungspartner jeden der 26 Kantone, dass die Verhandlungen gescheitert sind, und stellt den Antrag, dass die Kantone die Sachlage prüfen und einen Entscheid fällen, resp. einen Taxpunktwert festlegen.
 
Die Verhandlungen zur neuen Tarifstruktur im KVG, welche gemäss Gesetz kostenneutral zu erfolgen hat und somit keinen direkten Einfluss auf den Preis physiotherapeutischer Leistungen hat, werden von den lancierten Festsetzungsverfahren nicht beeinflusst.

Medienmitteilung zum Downloaden

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