Rechnungsrückweisungen wegen fehlendem Tarifbeitritts
Die Physiotherapiebranche verbucht einen weiteren Erfolg: Die Tarifpartner Physioswiss, H+ Ihre Spitäler und prio.swiss, der Verband Schweizer Krankenversicherer, haben am 2. April 2026 beim Bundesrat eine neue Tarifstruktur für die Physiotherapie im KVG-Bereich (Krankenversicherungsgesetz) eingereicht. Was das bedeutet, welche Änderungen geplant sind und wie es weitergeht, lesen Sie hier.
Nach der Einführung der neuen Tarifstruktur in der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV) im Juli 2025 folgt der nächste wichtige Schritt für die Physiotherapie: Die Tarifpartner haben nach zwei Jahren intensiver Verhandlungen erstmals seit 30 Jahren gemeinsam eine neue Tarifstruktur für den KVG-Bereich eingereicht. «Die Physiotherapie hat in kurzer Zeit zwei neue Tarifstrukturen erfolgreich verhandelt – datenbasiert und sachgerecht. Die Resultate zeigen: Die Branche wird schweizweit als verlässliche und lösungsorientierte Partnerin wahrgenommen» sagt Mirjam Stauffer, Präsidentin von Physioswiss. «Eine neue Tarifstruktur allein reicht nicht: Ohne eine substanzielle Erhöhung des Taxpunktwertes bleibt der Wandel unvollständig. Deshalb setzen wir uns mit aller Kraft für angemessene Preise für physiotherapeutische Leistungen» ein, ergänzt Osman Bešić, Geschäftsführer von Physioswiss.
Die neue KVG-Tarifstruktur bringt mehrere wichtige Änderungen mit sich. Die wichtigsten Neuerungen hier im Überblick:
Die neue Tarifstruktur sieht den Wechsel vom Pauschaltarif zum Einzelleistungstarif mit einer Zeitkomponente vor. Künftig erfolgt die Abrechnung im 5-Minuten-Takt. Damit wird die KVG-Tarifstruktur an die Tarifstruktur im UVG (Unfallversicherungsgesetz) angeglichen, die 2025 eingeführt wurde. Die Leistungen werden somit künftig entsprechend ihres tatsächlichen Aufwandes entschädigt.
In der neuen Tarifstruktur erhalten verschiedene Leistungen wie Behandlungen mit einer spezifischen Infrastruktur, aber auch Leistungen in Abwesenheit des Patienten oder der Beizug eines zweiten Physiotherapeuten eine eigene Position. Neue Leistungen im Rahmen der Sturzprävention werden in die Tarifstruktur aufgenommen. Parallel dazu wird eine Vereinbarung zur Vergütung von physiotherapeutischen Stellungnahmen (Berichten) erarbeitet.
Jeder Tarifposition wurde eine gewisse Taxpunktmenge zugewiesen. Grundlage dafür waren aktuelle und transparente Leistungs- und Kostendaten aus Erhebungen bei den Mitgliedern von Physioswiss. Damit konnte eine faire Gewichtung der Leistungen zueinander erreicht werden. Künftig werden Leistungen nach ihrem tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Aufwand entschädigt.
Die neue Tarifstruktur ermöglicht eine transparentere Abrechnung. Dadurch werden Rückfragen zwischen Physiotherapeut:innen, Patient:innen und Versicherern verringert.
Die Physiotherapeut:innen legen neu nicht nur die Behandlungsmethode, sondern auch die Dauer der Behandlung fest. Die Diagnosen sind nicht mehr entscheidend für die Vergütung, sondern der effektive Therapiebedarf.
Die Tarifpartner verpflichten sich, die Tarifstruktur gemeinsam und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dafür wird eine Tarifstrukturkommission eingesetzt. Diese überprüft die Tarifstruktur laufend, nimmt bei Bedarf Anpassungen vor und legt diese dem Bundesrat zur Genehmigung vor.
Um die Kostenneutralität zu gewährleisten, darf die Menge an Taxpunkten durch die neue Struktur im Vergleich zur bisherigen Tarifstruktur insgesamt nicht ansteigen. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe und muss von den Verhandlungspartnern zwingend umgesetzt werden. Eine generelle Preiserhöhung aller physiotherapeutischen Leistungen ist mit einer neuen Tarifstruktur nicht möglich. Ein höherer Preis kann daher nur über eine Anpassung des Taxpunktwertes erfolgen. Die Festsetzungsverfahren für einen höheren Taxpunktwert laufen auch nach Abschluss der Strukturverhandlungen weiter.
Hintergrund:
Anfangs 2023 kündigte der Bundesrat an, eine Anpassung an der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen vorzunehmen. Aufgrund der starken Kritik seitens Physioswiss und der breiten Unterstützung der Bevölkerung sowie Medien und Politik sistierte der Bundesrat dieses Vorhaben und gab den Verhandlungspartnern bis April 2026 Zeit, eine neue Tarifstruktur zu erarbeiten.
Als Nächstes erfolgt die Genehmigung durch den Bundesrat, bzw. das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Das Genehmigungsverfahren wird mindestens sechs Monate in Anspruch nehmen. Eine Einführung der neuen Tarifstruktur könnte frühestens per 1. Januar 2027 erfolgen, dies ist nicht garantiert.
Die Veröffentlichung der Tarifstruktur ist für Mitte Juni 2026 vorgesehen. Physioswiss wird die Einführung der neuen Struktur eng begleiten. Ab der Veröffentlichung der Tarifstruktur werden wir verschiedene Begleitunterlagen wie einen Leitfaden mit Hintergrundinformationen und Anwendungsbeispielen zur Verfügung stellen. Auch werden wir weitere Informations-materialien sowie Tarifkurse anbieten. Wir werden Sie künftig regelmässig via Newsletter und entsprechender Informationen auf unserer Website informieren.
Möchten Sie mehr über die Grundlagen der Preisgestaltung erfahren? Auf dieser Seite erklären wir die Trennung von Preis und Tarifstruktur, zeigen, wie sich ein Tarif (Tarifstruktur und Taxpunktwert) berechnet, und geben ein konkretes Rechnungsbeispiel.
Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Tarifstrukturverhandlungen: Wer sitzt am Verhandlungstisch, welche Ziele haben die Verhandlungen und welches sind die nächsten Schritte?