Grundlagen im Tarifwesen: verständlich und anschaulich erklärt
In der Schweiz fehlt es an Physiotherapeut:innen. Wir sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen, um die physiotherapeutische Grundversorgung sicherzustellen. Damit sie als Physiotherapeut:innen zu Lasten der Grundversicherung tätig sein können, müssen ihre Diplome in der Schweiz anerkannt werden.
Im Jahr 2023 hat das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) rund 1’078 ausländische Physiotherapie-Diplome anerkannt – ein Anstieg von 22 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung setzte sich auch 2024 fort (+19 %): Allein im ersten Halbjahr wurden 640 Diplome anerkannt (613 EU/EFTA, 27 aus Drittstaaten). Knapp die Hälfte der Anträge wurden direkt anerkannt. Rund 55 % durchlaufen das administrativ aufwendige Teilentscheidungsverfahren des SRK, was zusätzliche Geduld von Antragsstellenden und zukünftigen Arbeitgebenden erfordert.
Das Anerkennungsverfahren für ausländische Diplome ist komplex. Die eingereichten Unterlagen müssen vom SRK innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Bearbeitungsfrist individuell beurteilt werden. Nicht jede:r Antragsteller:in muss dieselben Auflagen erfüllen. Oft kommt es aufgrund von Versäumnissen bei der Beantragung zu zusätzlichen Verzögerungen. Wichtig: Das korrekte und vollständige Einreichen der Unterlagen ist entscheidend für eine reibungslose, zeitnahe Bearbeitung.
Deshalb bietet Physioswiss ab dem 1. Oktober 2024 eine Anlaufstelle für alle Fragen zur Anerkennung ausländischer Diplome an. Die Beratung ist exklusiv für Mitglieder und Antragsstellende.
Unser Expertenteam steht Ihnen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Die Expert:innen stehen in engem Kontakt mit dem SRK. Fragen, die in erster Instanz nicht geklärt werden können, werden direkt mit der zuständigen Stelle geklärt. Wiederkehrende Fragen beantworten wir in einem Q&A-Bereich auf unserer neuen Website.
Damit wir als Verband Optimierungen im Anerkennungsprozess einleiten können, finden regelmässige Evaluationen statt, um die Qualität des Angebots zu sichern.
Montags: 10:00–12:00 Uhr
Mittwochs: 14:00–16:00 Uhr
Telefon: 058 255 36 00
E-Mail: recognition@physioswiss.ch
Ab Oktober 2024 wird die neue Website von Physioswiss online sein. Sie bietet umfassende, aber kompakte Informationen zum Anerkennungsverfahren – klar strukturiert und leicht verständlich. Ziel ist es, diesen komplexen Prozess für Physiotherapeut:innen zu vereinfachen. Weitere Informationen zur Anerkennung von Diplomen bleiben weiterhin auf der Website des SRK verfügbar.
In Physiotherapiepraxen nehmen Wirtschaftlichkeitsverfahren stetig zu. Besonders im Zusammenhang mit dem SRK-Anerkennungsverfahren können Abrechnungen zu Streitpunkten werden. Um Praxisinhaber:innen bei diesem Thema zu unterstützen, bietet Physioswiss gemeinsam mit der Rechtsberatung SwissLegal ein Webinar für Verbandsmitglieder an. Anmelden können Sie sich via info@physioswiss.ch. Alle weiteren Informationen finden Sie hier: