
Mitgliederrechnung 2025: Neues Bankkonto
Im Kanton Schwyz erhält Physioswiss vor dem Kantonsgericht Recht: Angestellte Physiotherapeut:innen ohne Leitungsfunktion benötigen keine Berufsausübungsbewilligung (BAB)! Ausserdem hat im Kanton Wallis der Kantonsrat ein dringliches Postulat überwiesen, welches verlangt, die aktuelle Regelung «BAB für alle» zu überprüfen. Damit tritt im Kanton Wallis eine ähnliche Situation ein wie seit dem Spätherbst im Kanton Zürich.
In vielen Kantonen benötigen alle aktiven Physiotherapeut:innen, die im ambulanten Sektor arbeiten, eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) des Kantons. Physioswiss vertritt seit langem die Meinung, dass nur Selbständigerwerbende und leitende Physiotherapeut:innen in einer Organisation der Physiotherapie (OdP) eine BAB benötigen. Für alle angestellten Physiotherapeut:innen ohne Leitungsfunktion soll eine solche Zulassung nicht zusätzlich erforderlich sein.
Nun wurde unsere Lesart ein erstes Mal gerichtlich bestätigt: Das Kantonsgericht Schwyz gab einem Mitglied von Physioswiss Recht. Physioswiss hat das Mitglied bei seiner Klage unterstützt, da wir als Verband nicht selber klagen können. «Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Argumente anerkennt und der sinnlosen Bürokratie den Riegel vorschiebt», sagt Urs Keiser, Präsident des Regionalverbands Zentralschweiz von Physioswiss. Das Urteil kann vom Kanton Schwyz noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Einen Etappensieg gibt es weiter für den Kantonalverband Wallis zu feiern: Auch dieser Kanton geht über die Bücher. Der Grosse Rat hat ein dringliches Postulat zur BAB angenommen. Es verlangt eine Begründung für die Verschärfung der Regelung und – sollte diese ungenügend sein – dass sie zurückgezogen wird. Leider bedeutet das gemäss Auskunft der Dienststelle für Gesundheitswesen des Kantons Wallis nicht, dass vorläufig keine BAB für angestellte Physiotherapeut:innen ohne Leitungsfunktion mehr beantragt werden müssen. Dies steht im Unterschied zum Kanton Zürich, wo seit dem Spätherbst die BAB-Regelung sistiert ist.
Diese Entwicklungen zeigen, dass die Entscheidung von Physioswiss, auf kantonaler Ebene Druck auszuüben, richtig war. Wir werden weiterhin hartnäckig und zugleich konstruktiv vorgehen. Je nach Kanton gilt es dabei, unterschiedliche Lösungswege zu finden. Wir bleiben dran!