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Update: Was gilt es bei Laserpointern und Lasergeräten zu beachten?

Beim Verwenden von Laserpointern und Lasergeräten in der Physiotherapie gibt es einiges zu beachten. Physioswiss hat die rechtlichen Anforderungen für physiotherapeutische Laseranwendungen jetzt präzisiert. Ein neues Informationspapier liefert klare Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Lasergeraet FREI SWISS AG
© Bild: FREI SWISS AG

Lasergeräte werden in der Physiotherapie vor allem zur Bewegungs- bzw. Positionskontrolle verwendet. Inwiefern fallen Laserpointer und Lasergeräte bei Physiotherapeut:innen unter die Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG)?

Diese Frage hat Physioswiss gemeinsam mit der Abteilung Strahlenschutz des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) geklärt und den aktuellen Wissensstand in einem neuen, ausführlichen Informationspapier zusammengefasst.

Gut zu wissen: Die Bestimmungen sind wesentlich weniger streng als angenommen.

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