Kurz und bündig
Das Gesetz will es, Physioswiss empfiehlt es: das lebenslange Lernen. Warum es so wichtig ist und wie Physioswiss hilft, am Ball zu bleiben, weiss Caroline Bavaud, Leiterin Professionsentwicklung bei Physioswiss.
Interview und Foto: Fabienne Reinhard
Caroline Bavaud: Wir empfehlen allen Physiotherapeut:innen, sich regelmässig weiterzubilden. Denn lebenslanges Lernen ist unverzichtbar, um im Beruf kompetent zu bleiben. Nebst Fach- und universitären Hochschulen sowie privaten Institutionen bietet auch Physioswiss Weiterbildungsmöglichkeiten und trägt so zur Sicherung der Qualität in der Physiotherapie bei.
Unsere Kantonal- und Regionalverbände haben sehr gute fachliche Weiterbildungen. Zur Ergänzung bietet Physioswiss Kurse zu unternehmensspezifischen Themen an. Sehr beliebt sind beispielsweise die Kurse «Grundfragen der Selbstständigkeit» und «Tarifvertrag richtig anwenden». Im Rahmen der Qualitätszirkel unterstützen wir zudem unsere Mitglieder finanziell bei der Moderatorenausbildung.
Es gibt sehr viele (lacht). Nebst anerkannten Qualitätszirkeln, Fachkursen, universitären Weiterbildungsangeboten, Kongressen und Symposien ist auch das Selbststudium eine wichtige Möglichkeit, um sich weiterzubilden. Allerdings sollte der Inhalt der Weiterbildung immer einen direkten Bezug zur Physiotherapie haben und relevant sein (vgl. Kasten).
– Qualitätszirkel, die von Physioswiss anerkannt sind
– Hochschulkurse und universitäre Weiterbildungsangebote, die mit einem Zertifikat abgeschlossen werden
– Teilnahme an nationalen und internationalen Kongressen und Symposien.
– Fachkurse
– E-Learning-Kurse von Physiopedia oder anderen Anbietern
– Selbststudium
*nicht abschliessend
Entscheidend ist, dass pro Jahr sechs Fort- und Weiterbildungstage absolviert werden. Ein Weiterbildungstag entspricht sechs Stunden. Massgeblich ist dabei der Durchschnitt über drei Jahre. Aber ob Fachkurs oder akademische Laufbahn – das überlassen wir den Physiotherapeut:innen. Wichtig zu wissen: Zwei der sechs Tage können als Selbststudium angerechnet werden.
Das kann beispielsweise die Lektüre von Fachzeitschriften sowie aktuellen wissenschaftlichen und fachspezifischen Publikationen sein.
Das erfolgt durch eine Zusammenfassung der gelesenen Publikationen sowie eine detaillierte Dokumentation des Selbststudiums – einschliesslich Datum, Uhrzeit, Dauer und der behandelten Inhalte.
Unbedingt! Ein grosser Vorteil von Physiopedia Plus ist, dass alles Gelernte direkt im Dashboard erfasst wird – eine zusätzliche Dokumentation der im Selbststudium investierten Zeit entfällt. Die mit Zertifikat absolvierten Kurse zählen zudem nicht zum Selbststudium, sondern können an die anderen vier Weiterbildungstage angerechnet werden. Physiopedia bietet über 400 spezialisierte Kurse, wissenschaftlich fundierte Artikel, interaktive Webinare und massgeschneiderte Lernpfade. So findet jeder und jede das passende Angebot im gewünschten Fachgebiet.
Auch diese Teilnahme können sich Physiotherapeut:innen anrechnen lassen. Der Kongress bietet spannende Plenary Sessions, etwa zu Themen wie «Fachkräfte im Wandel – sind Physiotherapeut:innen bereit für die Zukunft?» oder «Guidelines – Fluch oder Segen?». Zudem besteht die Möglichkeit, eigene Arbeiten aus Forschung, Praxis oder Lehre zu präsentieren.
Nein, aber oft übernehmen sie einen Teil der Weiterbildungskosten und/oder stellen den Mitarbeitenden Zeit zur Verfügung. Manche Unternehmen führen auch interne Weiterbildungen durch.
Wer sich nicht weiterbildet, verstösst gegen die gesetzliche Pflicht. Die Aufsicht darüber liegt bei den Kantonen, die jeweils eine Behörde benennen, die Gesundheitsberufe mit eigener fachlicher Verantwortung überwacht. Diese Behörde stellt sicher, dass die Berufspflichten eingehalten werden, und kann bei Verstössen Massnahmen ergreifen. Im schlimmsten Fall kann dies den Entzug der Berufsausübungsbewilligung bedeuten.
Grundsätzlich gilt die Weiterbildungsempfehlung von Physioswiss für aktive Physiotherapeut:innen. Wer also vorübergehend – etwa aufgrund von Mutterschaft – nicht berufstätig war, unterliegt in dieser Zeit keiner Weiterbildungspflicht. Die Endverantwortung für die Qualität der Therapien in einer Praxis trägt der Arbeitgeber. Er kann daher für den Wiedereinstieg bestimmte Weiterbildungen voraussetzen oder eine intensive Einarbeitung anbieten. Anders verhält es sich beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder beim Antritt einer Stelle als Physiotherapeut:in mit leitender Funktion nach längerer Berufspause: In diesem Fall kann der Kanton im Rahmen der Erteilung der Berufsausübungsbewilligung unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Auflagen machen. Die Mindestanforderungen für die Berufsausübung sind in Art. 12 des Gesundheitsberufegesetzes festgehalten.
Eine schwierige Frage! Jede meiner Weiterbildungen hatte ihren eigenen Wert, weil ich sie gezielt gewählt habe, um Lücken in meinem beruflichen Alltag zu schliessen. Deshalb würde ich sagen: Jede einzelne war gut, richtig und wichtig – denn sie hat mich in meiner beruflichen Entwicklung weitergebracht.