Header

Hauptnavigation

Suche

Home News KVG-Tarifstruktur: Veröffentlichung und Begleitmassnahmen 
Zurück zur Übersicht

KVG-Tarifstruktur: Veröffentlichung und Begleitmassnahmen 

Wie Physioswiss am 7. April 2026 informierte, wurde dem Bundesrat am 2. April 2026 eine neue KVG-Tarifstruktur zur Genehmigung eingereicht. Physioswiss wird die Tarifstruktur Mitte Juni 2026 veröffentlichen. Im Rahmen der Einführung sind zudem vielfältige Begleitmassnahmen geplant.

Federal Palace Of Switzerland, Bern
© Borisb17 – iStock

Die Genehmigung der KVG-Tarifstruktur durch den Bundesrat bzw. durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird mindestens sechs Monate in Anspruch nehmen. Eine Einführung der neuen Tarifstruktur könnte folglich frühestens per 1. Januar 2027 erfolgen. Da unklar ist, wann der Entscheid des Bundesrates ansteht, werden die Tarifpartner die Tarifstruktur bereits vor einer allfälligen Genehmigung veröffentlichen. Die Tarifpartner haben sich dabei auf die Veröffentlichung Mitte Juni 2026 geeinigt. Physioswiss wird seinen Mitgliedern den Tarifstrukturvertrag (inkl. Tarifstruktur) Mitte Juni 2026 zur Verfügung stellen.  

Vielfältige Begleitmassnahmen für Mitglieder 

Um eine möglichst reibungslose Einführung zu ermöglichen, wird Physioswiss seinen  Mitgliedern verschiedene Begleitunterlagen zur Verfügung stellen. Zusammen mit der Veröffentlichung der Struktur wird ein ausführlicher Leitfaden zur Anwendung sowie ein Merkblatt mit den wichtigsten Kernpunkten veröffentlicht.  

Zu einem späteren Zeitpunkt werden weitere Merkblätter, Factsheets und Anwendungshilfen folgen. Ab dem dritten und vierten Quartal 2026 sind zudem sind verschiedene Tarifkurse in allen drei Landessprachen geplant. Die genauen Kursdaten werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.  

Weiter wird Physioswiss die Softwareanbieter über die geplante neue Struktur informieren und die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, damit diese ihre Praxissysteme für eine mögliche Einführung per 1.Januar 2027 vorbereiten können. Spezifische Informationen für die Ärzteschaft sowie Merkblätter für Patient:innen sind ebenfalls geplant und werden von Physioswiss zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.  

Über alle neuen Begleitunterlagen werden wir Sie jeweils per Newsletter informieren und diese Dokumente im Mitgliederbereich auf der Website von Physioswiss publizieren. 

Ähnliche Newsbeiträge