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Erinnerung: Keine K-Nummer nötig

Die SASIS AG hat wieder angefangen, Kontroll-Nummern (K-Nummern) zu verlangen. Kein:e Physiotherapeut:in benötigt jedoch für die Leistungsabrechnung eine K-Nummer. Die Zulassung zur OKP erfolgt seit Anfang 2022 durch die Kantone.

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© domoskanonos – AdobeStock

Seit einiger Zeit häufen sich die Meldungen von Mitgliedern, dass die SASIS AG, ein Tochterunternehmen von santésuisse, für leitende Physiotherapeut:innen eine K-Nummer verlangt. Sie macht dies besonders im Zusammenhang mit der Übergabe oder Neugründung einer Organisation der Physiotherapie.

Physioswiss hat nochmals eine rechtliche Einschätzung des Vorgehens veranlasst und kann seinen Mitgliedern versichern, wie bereits in der Quick-Info vom März 2023 informiert, dass weder eine rechtliche noch eine vertragliche Grundlage besteht, welche die SASIS AG ermächtigt, von Physiotherapeut:innen eine K-Nummer zu verlangen.

Wir haben von der SASIS AG unmissverständlich verlangt, die Forderung nach einer K-Nummer per sofort einzustellen und ihr Personal entsprechend zu informieren. Die Präsident:innen der Kantonal- und Regionalverbände informieren dahingehend auch die entsprechenden Regierungsrät:innen und kantonale Gesundheitsdepartemente.

Hintergrund

Die Kontroll-Nummern (K-Nummer) der SASIS AG werden seit vielen Jahren an Personen erteilt, die in einem Anstellungsverhältnis tätig sind. Mit dieser Nummer wurde bis anhin die Zulassung von Therapeut:innen zur Tätigkeit zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bestätigt. Inzwischen ist diese Nummer aber hinfällig, da die Zulassung und Kontrolle seit Anfang 2022 durch die Kantone erfolgen. Für die Identifikation der ausführenden Gesundheitsperson wird mittlerweile die Global Location Nummer (GLN) verwendet.

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