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K-Nummer: unklare Kommunikation der SASIS AG

Die SASIS AG überprüft Physiotherapeut:innen mit Kontroll-Nummern (K-Nummern). Dies führt bei unseren Mitgliedern öfter zu Verwirrung, da die SASIS AG teilweise unklar kommuniziert.

260120 SASIS K Nummern Website © Domoskanonos – AdobeStock
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In den vergangenen Monaten haben sich einige Mitglieder bei uns gemeldet, da sie ein Schreiben der SASIS AG erhalten haben. In den meisten Fällen informierte die SASIS AG in diesen Schreiben, dass ein:e bestimmte:r angestellte:r Physiotherapeut:in keine K-Nummer mehr haben könne, da keine Berufsausübungsbewilligung (BAB) und kein Nachweis zur Abrechnung über die obligatorische Kranken- und Pflegeversicherung (OKP) vorliege. Die betreffenden Physiotherapeut:innen (und deren Arbeitgeber:innen) wurden aufgefordert, die verlangten Belege nachzureichen, um eine (kostenpflichtige) Eintragung zu ermöglichen.
Gut zu wissen: Die SASIS AG hat die Bedingungen für das Erlangen einer K-Nummer geändert; es sollen nur noch Personen eine K-Nummer führen können, die eine BAB haben und eine zweijährige berufliche Tätigkeit nachweisen können.

Teilweise wurde von der SASIS AG ausgeführt, dass ohne Registereintrag kein Anstellungsverhältnis bestehen könne oder es sei zwingend notwendig, dass ein:e leitende:r Physiotherapeut:in im ZSR-Register geführt werde, damit über die obligatorische Grundversicherung abgerechnet werden könne.

Das gilt für Physiotherapeut:innen

Entgegen den Ausführungen der SASIS AG besteht für Physiotherapeut:innen keine Pflicht, eine K-Nummer zu lösen. Auch leitende Physiotherapeut:innen einer Organisation der Physiotherapie (OdP) müssen nicht über eine K-Nummer verfügen. Ebensowenig hat die Tatsache, ob eine Person über eine K-Nummer verfügt oder nicht, einen Einfluss auf das Anstellungsverhältnis oder die Berechtigung, die Leistungen abzurechnen. Nur wenige Kantone sind der Ansicht, dass Leistungen nur dann abgerechnet werden dürfen, wenn die Physiotherapeutin bzw. der Physiotherapeut, der die Leistung am Patienten erbringt. über eine K-Nummer verfügt. Dafür fehlt aber klar die gesetzliche Grundlage und einer gerichtlichen Überprüfung würde diese Auffassung nicht standhalten. Die betroffenen Kantonal- und Regionalverbände von Physioswiss sind daran, die Behörden von diesem Sachverhalt zu überzeugen.

Was tun, wenn ich ein diesbezügliches Schreiben der SASIS AG erhalte?

Grundsätzlich müssen Sie nichts unternehmen, das Schreiben kann ignoriert werden. Um Erinnerungsschreiben zu vermeiden, kann der SASIS AG zurückgemeldet werden, dass man auf den Registereintrag verzichte.

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