Grundlagen im Tarifwesen: verständlich und anschaulich erklärt
Physioswiss unterstützt die Abstimmungskampagne «Ja zur einheitlichen Finanzierung». Am 24. November wird darüber abgestimmt, ob ambulante und stationäre Leistungen in Zukunft einheitlich finanziert werden. Die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erhöht die Qualität der Versorgung, senkt die Kosten und entlastet die Prämienzahlenden.
In der Schweiz werden die erbrachten Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) nicht einheitlich finanziert. Bei ambulanten Behandlungen trägt die Krankenkasse die gesamten Kosten, bei stationären Behandlungen übernimmt der Kanton mindestens 55 Prozent der Kosten, bei Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim knapp die Hälfte. Den Rest übernimmt jeweils die Krankenkasse. Dies führt zu Fehlanreizen: Patient:innen werden unnötig oft stationär behandelt, auch wenn eine ambulante Behandlung medizinisch sinnvoller und insgesamt günstiger wäre.
Die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sieht vor, dass ambulante und stationäre Leistungen in der Akutversorgung sowie in der Langzeitpflege mit einem gleichen Verteilschlüssel finanziert werden: Die Kantone übernehmen neu bei allen Leistungen mindestens 26,9 Prozent der Kosten, die Krankenkassen maximal 73,1 Prozent.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Abstimmungskampagne «Ja zur einheitlichen Finanzierung».