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Physioswiss leitet das Festsetzungsverfahren zum Taxpunktwert mit tarifsuisse, HSK und CSS ein

Physioswiss hat per 17. November 2025 das Festsetzungsverfahren gegenüber den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer tarifsuisse, HSK (Helsana, Sanitas, KPT) und CSS eingeleitet. Es konnte keine Einigung mit den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer über einen angemessenen Preis für physiotherapeutische Leistungen erzielt werden. Deshalb wird nun in allen 26 Kantonen pro Einkaufsgemeinschaft ein Verfahren zur Festlegung eines angemessenen Taxpunktwerts im Rahmen des KVG eröffnet.

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Die aktuell geltenden Taxpunktwerte basieren auf einem Kostenmodell aus dem Jahr 1997. Seither wurden sie lediglich minimal angepasst – um 8 Rappen im Jahr 2014 für tarifsuisse bzw. 2016 für HSK und CSS. Die Kosten für Personal, Infrastruktur und Praxisbetrieb sind jedoch in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Die heutigen Taxpunktwerte tragen dieser Entwicklung nicht mehr Rechnung. Eine Anpassung des Taxpunktwertes ist dringend notwendig, damit die Versorgungssicherheit aller Patient:innen in der Schweiz weiter gewährleistet ist. Mit den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer tarifsuisse, HSK und CSS konnte jedoch keine gemeinschaftliche Lösung für einen angemessenen Preis von physiotherapeutischen Leistungen gefunden werden. Deshalb leitete Physioswiss per 17. November 2025 in Vertretung der Kantonal-/Regionalverbände in allen 26 Kantonen die Festsetzungsverfahren ein.

Was passiert jetzt?

Die Kantone, sprich die jeweiligen Regierungsräte, sind dafür verantwortlich, dass während der Prüfung der Festsetzungsgesuche kein tarifloser Zustand entsteht. Da die Tarifverträge im KVG per Ende Juni 2024 gekündigt und durch die Kantone bereits um ein Jahr verlängert wurden, ist eine weitere Verlängerung der gekündeten Verträge nicht möglich.

Mit der Einreichung der Festsetzungsverfahren liegt der Entscheid über den kantonalen Taxpunktwert nun bei den Kantonsregierungen. Das bedeutet:

  • Die Leistungen bleiben während des gesamten Verfahrens durchgehend vergütet. Es ist eine gängige Praxis, dass die Abrechnungen unverändert weitergeführt werden, bis die Festsetzungsverfahren abgeschlossen sind. Physioswiss überwacht die Situation sorgfältig und informiert seine Mitglieder bei Änderungen umgehend.
  • Die Kantone müssen für die Übergangszeit bis zur endgültigen Festlegung des Taxpunktwerts einen provisorischen Taxpunktwert bestimmen.
  • Es entsteht kein tarifloser Zustand.

Tarifstruktur nicht vom Festsetzungsverfahren betroffen

Unabhängig vom Festsetzungsverfahren der Taxpunktwerte laufen die Arbeiten an der neuen Tarifstruktur im KVG weiter. Die Tarifstruktur legt fest, welche Leistungen wie abgerechnet werden, und ordnet ihnen eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten (Taxpunktmenge) zu. Der Taxpunktwert ist die Stellschraube einer höheren Vergütung für die Physiotherapie. Die Verhandlungen zur neuen Tarifstruktur im KVG sind kostenneutral und haben daher keinen direkten Einfluss auf den Preis. Die Tarifstruktur und die Taxpunktwerte werden getrennt verhandelt.

Unser Ziel

Physioswiss setzt sich für faire und zeitgemässe Rahmenbedingungen ein, die eine qualitativ hochwertige physiotherapeutische Versorgung für alle Patient:innen in der Schweiz langfristig sichern. Die Festsetzungsverfahren sind ein notwendiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.

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