Domizilbehandlungen: Interprofessionalität in der Westschweiz weist Defizite auf
Bei Fehlern in der Leistungserbringung dürfen Krankenversicherer bereits bezahlte Honorare der Leistungserbringer zurückfordern. In jüngerer Zeit stellen sie jedoch Forderungen auf sehr zweifelhafter Rechtsgrundlage.
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