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Datenschutz in den Physiotherapiepraxen

Per 1. September 2023 ist das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses gilt auch für den Betrieb in den Physiotherapiepraxen. Physioswiss stellt für die Umsetzung in den Praxen ein vergünstigtes HIN-Abonnement zur Verfügung.

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(© Bild: piranka – iStock)


Patientenbezogene Daten wie Name, Kontaktdaten, Arztberichte, Diagnosen und Verordnungen sind immer vertraulich zu behandeln. Werden diese Daten mit der Einwilligung der Patient:in oder aufgrund einer gesetzlichen Grundlage an Dritte (Ärzt:innen, Versicherungen etc.) übermittelt, so ist sicherzustellen, dass diese Daten nicht durch unberechtigte Personen gelesen werden. Eine E-Mail-Verschlüsselung ist daher zwingend notwendig.

HIN ist im Schweizer Gesundheitswesen der Standard für sichere Kommunikation zwischen Ärzt:innen, Therapeut:innen, Pflegenden und Versicherungen. Als Physioswiss-Mitglied profitieren Sie von einem vergünstigten HIN-Abonnement. Informationen, Preise sowie das Anmeldeformular finden Sie direkt in Ihrem Mitgliederbereich unter der Rubrik «Benefits».

Zudem finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage alle Informationen und Unterlagen zum neuen Datenschutzgesetz.

Sollten Sie trotz der ausführlichen Merkblätter und dem FAQ weitere Fragen haben, wenden Sie sich bei technischen Fragen bitte direkt an ihre:n Praxissoftware-Anbieter:in oder IT-Dienstleister:in.

Mehr Informationen finden Sie ausserdem auf der Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

Da datenschutzrechtliche Fragen oft von Praxis zu Praxis unterschiedlich sind, kann Physioswiss keine spezifischen Fragen zum Datenschutzgesetz oder zur Umsetzung in Ihrer Praxis beantworten. Besten Dank für Ihr Verständnis.

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