CIRS-Fallanalyse: Ein Beispiel für verpasste Chancen in der Diagnostik und Kommunikation
Lebenslanges Lernen ist als Physiotherapeut:in unverzichtbar, um im Beruf kompetent zu bleiben. Das lebenslange Lernen ist als gesetzliche Vorgabe festgehalten im Gesundheits-berufegesetz (Art. 16 Absatz b GesBG). Physioswiss ergänzt die vielfältigen Angebote anderer Anbieter mit eigenen Weiterbildungsmöglichkeiten. Gemeinsam tragen wir damit zu einer Sicherung der Qualität in der Physiotherapie bei.
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