Berufsordnung Physioswiss
Die Delegierten von Physioswiss haben einen verbindlichen Berufskodex verabschiedet, der das Verhalten der Mitglieder regelt. Dieser Kodex, die Berufsordnung, ist für alle Mitglieder verpflichtend und bietet Orientierung in ihrem beruflichen Alltag.
Die Berufsordnung des Schweizer Physiotherapie Verbandes dient als Verhaltenskodex für alle Mitglieder und ist den Berufsordnungen der Kantonal-/Regionalverbände übergeordnet. Sie bietet Orientierung in verschiedenen Verantwortungsbereichen, fördert die ethische Konsensbildung innerhalb des Verbandes und bildet die Grundlage für die Abklärung und Behandlung von Beschwerden.
Nationales Berufsordnungsorgan
Das Nationale Berufsordnungsorgan wird von den Delegierten für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. In der Regel behandelt es Fälle in zweiter Instanz. Bei der Bearbeitung von Beschwerden und Rekursen besteht das Gremium aus mindestens drei Mitgliedern.
Vorsitzender
- Raymond Denzler
Mitglieder
- Simone Jenni
- Eia Escher
- Luca Scascighini
- Nicole Vögeli Galli
Verstoss gegen die Berufsordnung melden
Verstoss in der Deutschschweiz melden
Regionale Berufsordnungskommission Deutschschweiz
lic. iur. Barbara Haas-Helfenstein
Rechtsanwältin und Notarin
Bahnhofstrasse 24
Postfach 580
6210 Sursee
Tel. 041 920 10 21
Fax 041 920 10 31
E-Mail: haas@advokatur-whb.ch
Verstoss in der Westschweiz melden
Mitteilung an die Präsidentin / den Präsidenten des entsprechenden Kantonal-/Regionalverbandes:
- Kantonalverband Fribourg
- Kantonalverband Genf
- Kantonalverband Neuenburg
- Kantonalverband Waadt
- Kantonalverband Wallis
Verstoss im Tessin melden
Associazione Svizzera di Fisioterapia
Stefano Chisari, Presidente
via della Posta 21
6934 BIOGGIO
T +4191 605 16 34
segretariato@physioticino.ch