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Neu in Bern

Der Start in einem neuen Beruf, neuen Kanton, als Selbständige:r oder in einem anderen Land ist zu Beginn mit viel bürokratischer Arbeit und der einen oder anderen Hürde verbunden.

8732 HerzlichWillkommen

Auf dieser Seite möchten wir dich dabei unterstützen und dir Tipps und “Tricks” weitergeben. Nachfolgend findest du Erläuterungen zu den Abkürzungen. Manche Informationen und eine persönliche Beratung sind nur für Mitglieder verfügbar. Also werde gleich Mitglied und profitiere von unseren Dienstleistungen.

Möchtest du dich bei einer Weiterbildung oder einem Anlass des Kantonalverbands Bern vernetzen? Wir freuen uns, dich bald persönlich kennenzulernen.

Bitte beachte, dass jeder Anmeldungsprozess individuell ist und von Person zu Person abweichen kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du dich immer auch bei den Institutionen (z.B. GSI) selber informierst.

Studierende und Mitarbeitende der BFH können sich im Welcome Center der BFH informieren und beraten lassen.

Auch die Stadt Bern hat Informationen für neue Bürger:innen zusammengestellt.

Frisch Diplomiert

Angestellte aus anderen Kantonen

Angestellte aus dem Ausland

Selbständig machen

Informiere dich ausserdem bei Physioswiss.

Die GLN (Global Location Number) dient der vereinfachten Leistungsabrechnung mit sämtlichen Krankenversicherer der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Mit der GLN-Nummer muss den Versicherern nicht mehr einzeln der Nachweis der Berufsausübungsbewilligung und Qualifikation erbracht werden. Durch die Verknüfpung der GLN-Nummer mit der ZSR (siehe unter “ZSR und K-Nummer” bei “Selbständig werden”) des Arbeitgebers wird gegenüber dem Versicherer das Anstellungsverhältnis ausgewiesen.


Die GLN wird bei Refdate beantragt.

Die K-Nummern der SASIS werden seit vielen Jahren an Personen erteilt, die in einem Anstellungsverhältnis tätig sind. Mit dieser Nummer wurde bis anhin die Zulassung von Therapeut:innen zur Tätigkeit zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bestätigt. Inzwischen ist diese Nummer aber hinfällig, da die Zulassung und Kontrolle seit Anfang 2022 durch die Kantone erfolgen. Physioswiss empfiehlt deshalb, auf die Verwendung der K-Nummer zu verzichten.

Weitere Erläuterungen zu dieser Empfehlung findest du unter Downloads im Dokument von Physioswiss “Frequently Asked Questions (FAQ)”.

Das GesReg wird vom Schweizerischen Roten Kreuz SRK geführt im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit; das NAREG wird im Auftrag der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektor:innen und -direktor:innen (GDK) geführt. Die Register enthalten Daten zu Gesundheitsfachpersonen. Sie dienen dem Schutz von Patient:innen, der Qualitätssicherung und der Vereinfachung der Berufsausübungsbewilligung (BAB).

BSc- und MSc-Absolvent:innen sind in beiden Registern registriert. Diejenigen mit einem Diplom und Nachträglichem Titelerwerb (NTE) nur im NAREG.

Meist wird die Registrierung direkt durch die Hochschule durchgeführt. Falls nicht, findest du alle Informationen hier.

Ausländische Physiotherapieabschlüsse werden in der Schweiz durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) geprüft. Auf der Seite des SRK erhältst du alle Informationen und kannst die Prüfung deines Abschlusses beantragen.

Bei Physioswiss findest du ebenfalls weitere Informationen.

Eine BAB dient der Qualitätssicherung des Berufsstandes und gewährleistet mit der entsprechenden Bewilligung, dass die Person die fachliche, sprachliche und persönliche Kompetenz hat, den Beruf autonom und selbständig auszuüben.

Die BAB ist kantonal geregelt. Nicht alle Kantone fordern eine solche Berufausübungsbewilligung (Stand, Juli 2022). Daher ist bei einem Kantonswechsel zu prüfen, ob eine BAB erforderlich ist. Für den Kanton Bern ist eine BAB als selbstständige:r Physiotherapeut:in oder in leitender Funktion Pflicht.

Voraussetzungen und das Gesuchsformular findest du auf der Seite Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kanton Bern. Der Antrag zu einer BAB erfolgt online mittels des GSI-Portals Sirona (siehe mehr dazu hier).

Gerne informieren wir dich über neue digitale Dienstleistungen in SIRONA – der Web-Applikation für Gesundheitsfachpersonen im Kanton Bern.

OKP-Zulassung für Einzelpersonen

Ab sofort können Gesundheitsfachpersonen ihre kantonale Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in SIRONA beantragen.

Medizinal-, Psychologie- und nichtuniversitäre Gesundheitsfachpersonen, die selbstständig zu Lasten der OKP abrechnen möchten, benötigen eine persönliche Zulassung zur OKP. Neu kann diese digital und sicher in SIRONA beantragt werden. Dabei unterstützt SIRONA die Fachpersonen mit Hinweisen und technischen Hilfestellungen. Informationen zur OKP-Zulassung für Einzelpersonen findest du auf der Website der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI): Zulassung zur OKP für Einzelpersonen

BAB und OKP-Zulassung in einem Gesuch

Neu steht ein kombiniertes Gesuch für die Berufsausübungsbewilligung (BAB) und die OKP-Zulassung zur Verfügung.

Fachpersonen, die sowohl eine BAB als auch eine persönliche OKP-Zulassung für den Kanton Bern beantragen möchten, können in SIRONA ein kombiniertes Gesuch stellen. Hierzu können die Fachpersonen direkt nach der Erfassung ihrer BAB-Gesuche mit der Erfassung der Zulassungsgesuche fortfahren. SIRONA vereinfacht den Gesuchprozess und übernimmt bereits erfasste Daten automatisch, um doppelte Eingaben zu vermeiden. Informationen zur BAB findest du auf der Website der GSI: Berufsbewilligungen

Gut zu wissen

Bestehende Funktionen in SIRONA

Neben den neuen Dienstleitungen können die bestehenden Funktionen in SIRONA weiterhin genutzt werden. Die separate Beantragung einer Berufsausübungsbewilligung (BAB) ist weiterhin möglich. Zudem können Inhaberinnen und Inhaber einer BAB des Kantons Bern ihre persönlichen Kontakt- und Tätigkeitsdaten in SIRONA erfassen und der GSI melden.

Voraussetzungen für die Nutzung von SIRONA

Voraussetzung für jegliche Nutzung von SIRONA durch Gesundheitsfachpersonen ist ein aktueller Eintrag in einem der nationalen Berufsregister (MedReg, PsyReg, GesReg & NAREG). Der Einstieg in SIRONA erfolgt über das GSI-Portal und setzt ein BE-Login lautend auf die private E-Mail-Adresse der Fachperson voraus.