Berufsausübungsbewilligung (BAB) – Kanton Zürich bleibt in der Physiotherapie bei strikten Vorgaben
Der Regierungsrat hat entschieden: Die flächendeckende Berufsausübungsbewilligung (BAB) für alle Physiotherapeut:innen im Kanton Zürich wird definitiv aufgehoben!
Künftig benötigen nur noch:
Wer bereits eine BAB beantragt und bezahlt hat, obwohl keine erforderlich war, erhält die Gebühr von CHF 800.– zurück.
? Alle Infos zu den neuen Regelungen, Fristen und Formularen findet ihr hier.
Ein grosser Erfolg dank des Engagements unseres Regionalverbands Zürich-Glarus, Physioswiss und weiteren Verbänden – Danke an alle Mitwirkenden!