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BAB-Pflicht im Kanton Zürich gelockert – Alexander Liebers ordnet ein

Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat entschieden: Die Berufsausübungsbewilligung (BAB) wird per Juli 2025 deutlich eingeschränkt. Künftig sind nur noch fachlich eigenverantwortlich tätige Personen, Leitungen und Selbstständige betroffen. Bereits bezahlte Gebühren in Höhe von 800 Franken werden ab September 2025 zurückerstattet.

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Der Entscheid markiert eine wichtige Wende in der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe – und ist auch ein Erfolg konsequenter standespolitischer Arbeit.

Im Artikel des Tages-Anzeigers kommt unser Co-Präsident Alexander Liebers zu Wort. Er ordnet die Entwicklungen ein, spricht über die Herausforderungen der letzten Jahre und zeigt auf, wie wichtig der Schulterschluss mit anderen Berufsverbänden und die Unterstützung durch juristische Expertise war.

Für uns ist klar: Der Kanton Zürich hat Verantwortung übernommen und eine pragmatische Lösung gefunden. Jetzt sind die anderen Kantone gefordert, nachzuziehen.

👉 Zum Artikel im Tages-Anzeiger (Paywall möglich)

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