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Berufsordnungskommission

Mit ihrer beruflichen Tätigkeit setzen sich Physiotherpeutinnen für das Wohl vieler Menschen ein. Die sich dadurch ergebenen vielfältigen Begegnungen erfordern einheitliche Grundsätze, die das Verhalten von Physiotherpeutinnen gegenüber Patienten, der Öffentlichkeit, Berufspartnern, Kolleginnen und den Versicherern regeln.

Dafür gibt es die Berufsordnung von Physio Zürich-Glarus, die der Berufsordnung von Physioswiss untergeordnet ist. Sie dient der Verhaltensorientierung, der ethischen Konsensbildung und als Grundlage für die Behandlung von Beschwerden. Die Berufsordnung ist für alle Mitglieder von Physio Zürich-Glarus verbindlich und als Verhaltenskodex für alle Physiotherapeutinnen von Bedeutung.

Kontakt

Falls Sie Probleme mit Ihrer Physiotherapeutin oder Ihrem Physiotherapeuten haben, können Sie sich an die Deutschschweizer Berufsordnungskommission wenden. Die Juristin Frau Haas beantwortet Ihre Anfrage haas@advokatur-whb.ch.