Zulassung
Die Änderungen beinhalten ein formelles Zulassungsverfahren: Seit dem 01.01.2022 befinden die Kantone über die Zulassungsgesuche der Leistungserbringer:innen. Zusätzlich zum Gesuch für die Berufsausübungs- oder ggf. Betriebsbewilligung müssen ambulante Leistungserbringer:innen ein Gesuch um Zulassung zur Leistungserbringung zulasten der OKP beim Kanton stellen.