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Zulassung

Mit dem Beschluss vom 19. Juni 2020 haben die eidgenössischen Räte verschiedene Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend der Zulassung von ambulanten Leistungserbringer:innen verabschiedet. Ebenso wurden die entsprechenden Verordnungen angepasst.

Die Änderungen beinhalten ein formelles Zulassungsverfahren: Seit dem 01.01.2022 befinden die Kantone über die Zulassungsgesuche der Leistungserbringer:innen. Zusätzlich zum Gesuch für die Berufsausübungs- oder ggf. Betriebsbewilligung müssen ambulante Leistungserbringer:innen ein Gesuch um Zulassung zur Leistungserbringung zulasten der OKP beim Kanton stellen.