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Neuer Tarifvertrag UV/IV/MV

Es ist so weit! Der neue Tarifvertrag Unfall-, Invaliden- und Militärversicherungen tritt per 01.07.2025 in Kraft.

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Achtung: Folgende Informationen werden laufend aktualisiert und erweitert!

Der neue Tarifvertrag

Seit 1997 gab es keine Anpassung des Tarifvertrags im Bereich der Unfall- Invaliden- und Militärversicherung. Jetzt ist die Anpassung da und zeigt eine Verbesserung von rund 20%. Folgend die wichtigsten Eckpunkte der neuen Tarifstruktur:

  • Einführung Zeitleistungstarif
    • Wechsel vom Pauschaltarif zum Zeitleistungstarif. Die Abrechnung erfolgt neu im 5-Minuten-Takt.
  • Neue Leistungen aufgenommen
    • Neue Leistungen wurden in die Tarifstruktur aufgenommen und bestehende Leistungen erhielten eigene Position.
  • Mehr Verantwortung bei den Physiotherapeut:innen
    • Die Physiotherapeut:innen legen die Sitzungsdauer je nach Behandlungsbedarf fest. Die Diagnosen sind nicht mehr entscheidend für die Vergütung.
  • Höhere Vergütung
    • Je nach Behandlung und Leistung wird die Vergütung bis zu rund 20% steigen.

Download Tarifvertrag & Merkblatt

Von Physioswiss sind in den letzten Jahren repräsentative Leistungs- und Kostendaten erhoben worden, welche elementar für die neue Tarifstruktur waren und in die Verhandlung entscheidend einflossen. In der zukünftigen Tarifstruktur werden neue Leistungen aufgenommen und bestehende angepasst. Darunter fallen unter anderem separate Tarifpositionen für Leistungen ausserhalb der direkten Behandlung (in Abwesenheit der Patient:innen) oder Leistungen in aufwändigen Infrastrukturen wie die Hippotherapie, Therapie im Schwimm- und Gehbad und die Medizinische Trainingstherapie (MTT). Weiter sind zukünftig neue Leistungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzabklärungen oder Behandlungen per Videotelefonie im Tarifvertrag abgedeckt. Neu wurden auch Zuschlagspositionen wie beispielsweise für Behandlungen mit zwei Physiotherapeut:innenen aufgenommen.

Mit der neuen Tarifstruktur kommt es zu einem Wechsel von einem Pauschaltarif zu einem Zeitleistungstarif. Das heisst, es wird neu in Schritten pro 5 Minuten abgerechnet. Dazu kommen einzelne Leistungen als Pauschale. Der Taxpunktwert ist national einheitlich und liegt sowohl ambulant als auch spitalambulant bei 1 Franken. Aufgrund der Neuberechnung der Anzahl Taxpunkte der bisherigen Tarifpositionen und der Möglichkeit, zukünftig Leistungen in Abwesenheit des Patienten abrechnen zu können, wird die durchschnittliche Entschädigung der Physiotherapeut:innen ansteigen.

Wie weiter?

Aktuell geschehen im Hintergrund viele Aufbereitung- und Vorbereitungsarbeiten. Sobald Schulungsvideos, Online- und Präsenzschulungen sowie weitere Informationen verfügbar sind, werden diese sowohl hier, wie auch zentral über Physioswiss kommuniziert und zur Verfügung gestellt.

Natürlich können Fragen an das Sekretariat oder direkt an Vorstandsmitglieder gestellt werden. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass ebenfalls bei uns die Tarifstruktur neu ist und je nach Frage direkt bei den Physioswiss Tarifspezialist:innen nachgefragt werden muss.

Videobotschaft der Physioswiss Präsidentin Mirjam Stauffer.