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Bewilligungen, Zulassungen und Co.

Informationen zur den Bewilligungen und Zulassungen als Physiotherapeut:in in Graubünden.

Jede Person, welche eine Physiotherapie-Ausbildung im Ausland absolviert hat und in der Schweiz arbeiten möchte, muss das Diplom vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkennen lassen (Gilt auch für ausländische Ausbildungen in der Schweiz).

Schweizer Ausbildungen sind automatisch anerkannt und müssen nicht zusätzlich beantragt werden.

Hier finden Sie mehr Informationen über die SRK-Anerkennung in der Schweiz:

Im Kanton Graubünden benötigt jede:r Physiotherapeut:in eine Berufsausübungsbewilligung vom Gesundheitsamt des Kantons Graubünden (Ausser Angestellte in Spitälern und Kliniken). Diese BAB muss einmal beantragt werden und gilt für den Kanton Graubünden lebenslang. Voraussetzung für die BAB ist unter anderem eine SRK-Anerkennung. Die aktuellen Informationen vom Kanton finden Sie auf deren Websiten, welche anschliessend aufgeführt sind.

Hier finden Sie mehr Informationen über die Berufsausübungsbewilligung im Kanton Graubünden:

Seit dem 1. Januar 2022 braucht jede:r Physiotherapeut:in im Kanton Graubünden, welcher ambulant respektive selbstständig tätig ist, zusätzlich zur Berufsausübungsbewilligung eine Zulassung zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP-Zulassung). Ausgenommen davon sind angestellte Physiotherpeut:innen in Spitälern oder Privatpraxen. In Privatpraxen wird über die OKP-Zulassung der Praxis abgerechnet.

Hier finden Sie mehr Informationen über die OKP-Zulassung im Kanton Graubünden:

Weiterführende Informationen zu verschiedensten Fragen finden Sie zudem auf der entsprechenden Informations-Seite des Zentralverbands.

Info zur BAB von Physioswiss.