100% geben 70% bekommen – Finden Sie das gerecht?
Ab dem 01. Juli 2026 kann die Sturzprävention neu über die Physiotherapie Verordnet und entsprechend abgerechnet werden.
Somit erhaltwen Physiotherapeut:innen den Auftrag, sturzgefährdete Patient:innen systematisch zu identifizieren, evidenzbasiert zu behandeln und den Therapieverlauf zu evaluieren. Die Sturzprävention und -behandlung wird mit der Anpassung der KLV als neue, klar definierte KVG-Leistung eingeführt und ist an die spezifischen Konzepte Stopp Sturz und der Rheumaliga geknüpft.
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