Berufsordnungskommission/
Berufsordnungsorgan
Verhaltenskodex für alle Physiotherapeut:innen
Die Berufsordnungskommission
Mit ihrer beruflichen Tätigkeit setzen sich Physiotherapeutinnen und -therapeuten für das Wohl vieler Menschen ein. Die sich dadurch ergebenden vielfältigen Begegnungen erfordern einheitliche Grundsätze, die das Verhalten von Physiotherapeutinnen und -therapeuten gegenüber Patienten, der Öffentlichkeit, Berufspartnern, Kolleginnen und den Versicherern regeln.
Dafür gibt es die Berufsordnung von Physioswiss. Sie dient der Verhaltensorientierung, der ethischen Konsensbildung und als Grundlage für die Behandlung von Beschwerden. Die Berufsordnung ist für alle Mitglieder von Kantonalverband Graubünden verbindlich und als Verhaltenskodex für alle Physiotherapeutinnen und -therapeuten von Bedeutung.
Meldung an die Berufsordnungskommission
Sollte es zu einem Verstoss gegen die Berufsordnung von Physioswiss kommen, soll dieser direkt der regionalen Berufsordnungskommission Deutschschweiz gemeldet werden. Dieser Kontakt ist hier unten zu finden oder auf der BOK-Seite Physioswiss aufgeführt.
ACHTUNG: Eine direkte Meldung an den Physioswiss Kantonalverband Graubünden ist nicht zulässig. Die BOK ist ein unabhängiges Gremium. Die zuständige Juristin (unten aufgeführt) leitet den Verstoss nach Ihrer Meldung direkt an das nationale Berufsordnungsorgan weiter.
Kontakt
lic. iur. Barbara Haas-Helfenstein
Regionale Berufsordnungskommission Deutschschweiz
Rechtsanwältin und Notarin
Bahnhofstrasse 24
Postfach 580
6210 Sursee
Regionale DCH BOK Vertretung im Kanton Graubünden momentan Vakant.
Haben Sie Interesse, diese Funktion bei uns im Kantonalverband als Mitglied vom Physioswiss Kantonalverband Graubünden auszuüben? Dann melden Sie sich beim Vorstand!
CIRS – Critical Incident Report System
Das Critical Incident Report System zu Deutsch: «System zur Meldung kritischer Zwischenfälle» ist ein System zur Meldung verschiedenster Ereignisse. Erfahren Sie mehr auf der Seite von Physioswiss: