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Delegierte

Ihre Verbindung zwischen Mitgliedern, Vorstand und Zentralverband – Anliegen aufnehmen, Interessen vertreten.

Bildung

Die Delegierten werden an der Generalversammlung (GV) von Physioaargau für eine Periode von 3 Jahren als Interessenvertreter:innen der Mitglieder gewählt.

Die Statuten von Physioswiss, die Statuten des Kantonalverbandes Aargau und die “Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung” von Physioswiss sind Grundlage für die Aufgaben, Rechte und Pflichten. 

Funktionelle Beziehungen: Mitglieder des Kantonalverbandes Aargau, Vorstand des Kantonalverbandes, Geschäftsstelle Physioswiss und Zentralvorstand (ZV).

Die Zielsetzungen bestehen in Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand und Delegiertenversammlung (DV) zu vertreten. Motivieren und mobilisieren der Mitglieder für Aktivitäten des Kantonal- und Nationalverbandes. Ansprechpartner für berufspolitische Anliegen der Mitglieder. Förderung des Informationsflusses.

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Pflichtenheft