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Ausbildung

Ausbildung an Fachhochschulen

Die Fachhochschulen werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (ehemals BBT) anerkannt und akkreditiert.

Die Berner Fachhochschule (BFH) ist eine Hochschule in der Schweiz, die praxisorientierte Studiengänge in verschiedenen Fachrichtungen anbietet. Die BFH ist in der Region Bern ansässig und legt grossen Wert auf angewandte Forschung.

Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) ist eine der grössten Fachhochschulen der Schweiz. Sie bietet praxisorientierte Studiengänge in Bereichen wie Technik, Wirtschaft, Gesundheit, Soziale Arbeit, Recht, Psychologie und Life Sciences an. Die ZHAW hat Standorte in Winterthur, Zürich und Wädenswil und legt einen starken Fokus auf angewandte Forschung sowie den Austausch mit der Industrie.

Die Ostschweizer Fachhochschule (OST) bietet einen praxisnahen Studiengang in Physiotherapie an, der theoretisches Wissen mit klinischen Praktika kombiniert, um Studierende auf die Arbeit im Gesundheitswesen vorzubereiten.

Die THIM in Landquart ist eine private Hochschule, die sich auf den Studiengang Physiotherapie spezialisiert hat. Sie bietet ein praxisnahes und international ausgerichtetes Studium mit Fokus auf evidenzbasierte Physiotherapie an. Die Hochschule ermöglicht Studierenden, innerhalb kürzerer Zeit einen Bachelor-Abschluss zu erwerben und bietet auch Masterprogramme an.

Die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) ist die grösste Fachhochschule in der französischsprachigen Schweiz. Sie bietet praxisorientierte Studiengänge in Bereichen wie Technik, Wirtschaft, Kunst, Gesundheit, Soziale Arbeit und Design an. Die HES-SO besteht aus mehreren Schulen in verschiedenen Kantonen der Romandie und ist stark in angewandte Forschung und regionale Entwicklung eingebunden.

Die Scuola Universitaria Professionale della Svizzera Italiana (SUPSI) ist eine Fachhochschule im italienischsprachigen Teil der Schweiz. Sie bietet praxisorientierte Studiengänge in Bereichen wie Ingenieurwesen, Design, Gesundheit, Soziale Arbeit und Wirtschaft an. SUPSI legt grossen Wert auf angewandte Forschung und die Zusammenarbeit mit der Industrie in der Region.

Ausländische Ausbildungssysteme

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über ausländische Ausbildungssysteme, sowie Dokumente zum Download.

Nachträglicher Titelerwerb (NTE)

FAQ NTE

Alle SRK (Schweizerisches Rotes Kreuz) registrierten Physiotherapiediplome (3, 3 ½ und 4 jährige Ausbildungen) sind altrechtliche Titel (dipl. Physiotherapeut/in SRK). Diese können ohne Formalitäten in einen dipl. Physiotherpeut/in HF (Höhere Fachschule) umgewandelt werden. Allenfalls kann bei der ehemaligen Ausbildungsstätte eine Bescheinigung eingeholt werden.
Alle HF (Höhere Fachschule) Titel sind altrechtliche Titel. Diese Titel werden momentan von den noch bestehenden Physiotherapieschulen (ausser Fachhochschulen Romandie, SUPSI, BFH und ZHAW) ausgestellt. Der letzte Ausbildungsgang mit diesem Titel endet 2010.

Welche Titel gibt es momentan in der Schweiz?Die meisten PhysiotherapeutInnen haben ein SRK registriertes Diplom, das sie berechtigt sich dipl. HF zu nennen. Die Fachhochschule Romandie hat im Herbst 2006 die ersten FH Diplome ausgestellt. Die Fachhochschulen SUPSI, BFH und ZHAW werden im 2009 und 2010 ihre ersten FH Diplome ausstellen.

An alle Personen aus dem Gesundheitswesen, die ihren Berufsabschluss in der Schweiz zu einer Zeit gemacht haben, in welcher es noch keine Fachhochschulen gab und die somit, auch wenn sie es gewollt hätten, keine Möglichkeit hatten, ein FH-Programm zu wählen und einen FH-Abschluss zu machen. Ein NTE ermöglicht diesen Personen somit nachträglich, einen solchen Titel unter gewissen Voraussetzungen zu erwerben. Diese Voraussetzungen für den Erwerb des Fachhochschultitels in der Physiotherapie werden in der Verordnung des BBTs definiert.

Ab 1.1.2009 kann ein/eine InhaberIn eines FH-Titels einen BSc (Bachelor of Science) tragen.

Das Bundesamt für Berufsbildng und Technologie (BBT) gibt einen geschützten FH-Titel (dipl. PhysiotherapeutIn FH) nach altem Recht ab. Seit dem 1. Januar 2009 berechtigt dieser auch zum Führen des Bachelortitels, es findet aber keine Titelumwandlung statt. Beim Führen des Bachelortitels ist es zwingend notwendig, die Fachhochschulregion anzugeben (z.B. Bachelor of Science Berner Fachhochschule oder abgekürzt BSc BFH). Die Angabe zur Fachrichtung ist hingegen fakultativ (z.B. BSc BFH in Physiotherapie). Bei Unsicherheiten bezüglich der Fachhochschulregion geben das BBT oder die Geschäftsstelle von Physioswiss Auskunft.

Nein, ein Bachelor Abschluss stellt eine notwendige, aber nicht in jedem Fall eine hinreichende Qualifikation für ein Masterstudium dar. Die Fachhochschulen, die Masterstudiengänge anbieten werden, können die Zulassungsbestimmungen formulieren.

Folgende Bedingungen müssen alle erfüllt werden:

  1. Schweizerisches Berufsdiplom HF in Physiotherapie (vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannte Schule)
  2. Eine anerkannte Berufspraxis von mindestens 2 Jahren bei einem
    Beschäftigungsgrad von mindestens 75%. Bei einem tieferen Beschäftigungsgrad ist eine entsprechend längere Berufspraxis nachzuweisen. Die anerkannte Berufspraxis ist im einschlägigen Berufsfeld und nach dem 1. Juni 2001 nachzuweisen.
  3. Nachweis einer Hochschulausbildung im Fachbereich Gesundheit im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits oder eine gleichwertige Ausbildung im Umfang von mindestens 200 Lektionen gemäss Positivliste.

Das SBFI erkennt keine Weiterbildungsleistungen ausserhalb der Positivliste direkt an. Die Berner Fachhochschule (BFH) und die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) bieten einen Zertifikatslehrgang „Wissenschaftliche Vertiefung im Berufsfeld“ an, das als Hochschulstudium gilt.

Zusätzlich zu einem obligatorischen Modul in wissenschaftlicher Methodik (5 ECTS-Credits) wird das Studium durch eine fachliche Vertiefung im Berufsfeld im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits ergänzt. Für die fachliche Vertiefung anerkennen die Hochschulen auch nichtakademische Weiterbildungen im Gesundheitswesen im Umfang von mindestens 100 Lektionen (kleine Positivliste der Fachhochschulen).

Den Antrag zum NTE muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eingereicht werden. Ab dem 1. Mai 2009 sind die dazu notwendigen Formulare auf der Website des SBFI zu finden.
Bis im Juni 2010 sind beim SBFI 876 Gesuche für den nachträglichen Erwerb des FH-Titels in Physiotherapie eingegangen. 806 FH-Titel wurden ausgestellt.

Innerhalb der Schweiz ist der NTE eine der Voraussetzungen für den Zugang zu akademischer Weiterbildung an den Fachhochschulen. Gleichzeitig bringt er eine europäische Angleichung und somit internationale Mobilität (wobei jede Hochschule die Freiheit hat, zusätzliche Zulassungskriterien zu formulieren). Mit der nachträglichen Erlangung des FHTitels eröffnen sich neue Weiterbildungsmöglichkeiten sowie neue berufliche Perspektiven.

Der NTE ist keine Voraussetzung für die berufliche Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Der NTE ist keine Voraussetzung für eine selbständige Berufsausübung als Physiotherapeut/in. Er ist zum aktuellen Zeitpunkt für selbständig Erwerbende nicht lohnrelevant.

Beim NTE handelt es sich um eine nachträgliche Titelumwandlung. Die Schweiz darf keine Ausbildungstitel transformieren, die sie nicht selber verliehen hat. Aus diesem Grund können Berufsfachleute mit ausländischem Diplom beim SBFI kein Gesuch um eine nachträgliche Titelanerkennung einreichen, sondern müssen sich dafür an das Land richten, indem die Grundausbildung in Physiotherapie erworben wurde. Die Anerkennung des äquivalenten Fachhochschultitels muss grundsätzlich im Herkunftsland der Grundausbildung erworben werden. Trotzdem kann in der Schweiz die Qualifikation eingeholt werden, die für den NTE gefordert wird. Die in der Schweiz erworbenen Qualifikationen geben den PhysiotherapeutInnen mit ausländischem Diplom zwar den Bachelor Titel nicht, ermöglichen jedoch die erbrachten Qualifikationen die Zulassung zu akademischer Weiterbildung. Zudem können die Hochschulen eine begrenzte Anzahl von Personen „sur Dossier“ zu ihren Aus- und Weiterbildungen zulassen.

Per Ende 2011 ist die Positivliste mit den bis zu diesem Zeitpunkt aufgeführten Weiterbildungen geschlossen worden. Das heisst, Weiterbildungsinstitutionen können keine Anträge mehr um Aufnahme auf die Positivliste stellen. Neu haben am NTE Interessierte Personen die Möglichkeit, Weiterbildungen von der Arbeitsgruppe Weiterbildung der Berufskonferenz Physiotherapie im Einzelfall beurteilen zu lassen. Bei Bewilligung des Antrages muss die Weiterbildung zwingend bis Ende 2012 angetreten worden sein (siehe Merkblatt NTE: Praxisänderung).

Je nach dem. Grundsätzlich schreibt das SBFI vor, dass nur ein einziger
Weiterbildungsnachweis (Diplom, Zertifikat etc.) eingereicht werden darf. Jedoch gibt es Ausnahmen: Wenn bei den Bemerkungen in der Positivliste eine vollständige Kursreihe aufgeführt ist, akzeptiert das SBFI die Nachweise der einzelnen Kursteile (z.B. Manuelle Therapie). Für modulare Weiterbildungsprogramme (Grund- und Advanced-/Aufbaukurse), welche als Ganzes auf der Positivliste erscheinen (z.B. Erwachsenen-Bobath), muss beim jeweiligen Anbieter bzw. bei der entsprechenden Fachgruppierung ein
Weiterbildungsnachweis angefordert werden. Dieser ist dann ohne Beilage der Ausweise der Teilkurse dem Gesuch ans SBFI beizulegen.

Physioswiss (Corinne Mathieu)corinne.mathieu@physioswiss.ch
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)www.zhaw.ch
FH Bern (BFH)www.bfh.ch
FH Ostschweiz (OST)www.ost.ch
HES de Suisse Romande (HES-SO)www.hes-so.ch
FH Tessin (SUPSI)www.supsi.ch
THIMhttps://www.physioschule.ch
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)http://www.gsk-titel.ch/content-n351-sD.html
OdA Santéhttps://www.odasante.ch
Gesundheitsdirektorenkonferenzwww.gdk-cds.ch

Schweizer Diplome

Achtung Praxisänderung Weiterbildung!

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (ehemals BBT) hat aufgrund der Veränderung des Weiterbildungsangebotes seit der Einführung des NTE-FH im Gesundheitsbereich (breiteres Angebot auf Hochschulstufe) folgende Praxisänderung auf den 1. Januar 2013 beschlossen:

Personen, die den Fachhochschultitel nachträglich über das Verfahren NTE-FH erwerben wollen und noch keine qualifizierende Weiterbildung im Fachbereich Gesundheit absolviert oder begonnen haben, müssen ab 1. Januar 2013 die entsprechende Weiterbildung zwingend auf Hochschulstufe absolvieren. Weiterbildungen, die nicht an einer Hochschule absolviert und als gleichwertig beurteilt wurden (Positivliste), werden mit Blick auf den NTE-FH nur noch angerechnet, wenn die Aufnahme der Weiterbildung vor dem 1. Januar 2013 erfolgt.

Als weitere Konsequenz dieser Praxisänderung wird per Ende 2011 die Positivliste mit den bis zu diesem Zeitpunkt aufgeführten Weiterbildungen nicht mehr erweitert.

Bitte konsultieren Sie dazu die offizielle Erklärung des SBFI sowie unser Merkblatt zum Nachträglichen Titelerwerb (NTE) (Nur für eingeloggte Mitglieder)

Ausländische Diplome

Beim NTE handelt es sich um eine nachträgliche Titelumwandlung. Die Schweiz darf keine Ausbildungstitel transformieren, die sie nicht selber verliehen hat. Aus diesem Grund können Berufsfachleute mit ausländischem Diplom beim SBFI kein Gesuch um eine nachträgliche Titelanerkennung einreichen, sondern müssen sich an das Land richten, indem die Grundausbildung in Physiotherapie erworben wurde. Die Anerkennung des äquivalenten Fachhochschultitels muss grundsätzlich im Herkunftsland der Grundausbildung erworben werden.

Informationen zu der Situation betreffend einem NTE in anderen Ländern sind in Erarbeitung.