
BAB-Pflicht im Kanton Zürich gelockert – Alexander Liebers ordnet ein
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat bei der Berufsausübungsbewilligung (BAB) einen neuen Weg eingeschlagen und beschlossen, die Regelung «BAB für alle» aufzuheben. Das Amt für Gesundheit informierte gestern Morgen, am 3. April 2025, im Rahmen einer Informationsveranstaltung über diesen Entscheid.
Nach über zwei Jahren intensiver Verhandlungen ist es gelungen: Die Tarifpartner haben sich auf eine neue Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen in der Unfallversicherung (UV), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) geeinigt. Erstmals seit 1997 tritt per 1. Juli 2025 ein neuer Tarif in Kraft. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Physiotherapiebranche.
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