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🚫 Keine «BAB für alle» mehr!

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat bei der Berufsausübungsbewilligung (BAB) einen neuen Weg eingeschlagen und beschlossen, die Regelung «BAB für alle» aufzuheben. Das Amt für Gesundheit informierte gestern Morgen, am 3. April 2025, im Rahmen einer Informationsveranstaltung über diesen Entscheid.

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Was gilt neu?
➡️ Künftig benötigen nur noch Praxis- und Standortleitende sowie deren Stellvertretungen eine Berufsausübungsbewilligung.
➡️ Physiotherapeut:innen, die seit Einführung der Regelung «BAB für alle» eine solche Bewilligung erworben haben, obwohl sie diese nicht benötigen, erhalten die Gebühr von 800 Franken 💰 rückerstattet.

Der Regionalverband Zürich-Glarus und Physioswiss fordern alle Kantone auf, dem Zürcher Beispiel zu folgen!

🔗 Weitere Informationen zu diesem Entscheid und seiner Bedeutung finden Sie auf unserer Website: www.zh.ch/gesbg

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