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Antwort Regierungsrat: Anpassung der Tarife für die ambulante Physiotherapie im Kanton Thurgau

Antwort Regierungsrat

Der Regierungsrat wurde Anfang Jahr ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

1. Welchen Handlungsspielraum hat der Regierungsrat, im Wissen um seine subsidiäre Kompetenz, den Taxpunktwert für die Physiotherapie im Kanton Thurgau an die Kostenentwicklung der letzten Jahre anzupassen?

2. Welche weiteren Möglichkeiten hat er, um die angespannte finanzielle Situation in vielen ambulanten Physiotherapiepraxen auf kantonaler Ebene zu verbessern (ggf. im Sinne einer Übergangslösung)?

3. Wie will und kann der Regierungsrat sicherstellen, dass in den kommenden Jahren wegen den ungenügend finanziell ausgestalteten Rahmenbedingungen die Versorgungslücke im Bereich der ambulanten Physiotherapie nicht weiter aufgeht?

Im August hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau auf die Interpellation zur Anpassung der Tarife für die ambulante Physiotherapie reagiert.

Die detailierten Antworten des Regierungsrates entnimmst du den Dokumenten weiter unten.

Handlungsspielraum des Regierungsrats

In seiner Antwort stellte der Regierungsrat klar, dass sein Handlungsspielraum in diesem Bereich begrenzt ist. Solange ein gültiger Tarifvertrag besteht, ist der Kanton nicht befugt, den Taxpunktwert zu ändern. Derzeit ist der Tarifvertrag bis Ende 2024 in Kraft, was bedeutet, dass der Regierungsrat keine kurzfristigen Änderungen vornehmen kann, solange die Tarifpartner weiterhin in Verhandlungen sind. Sollte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Einigung erzielt werden, könnte der Regierungsrat zwar einen provisorischen Tarif festsetzen, dies wäre jedoch eine Ausnahme.

Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation

Der Regierungsrat erkennt die angespannte finanzielle Situation vieler Physiotherapiepraxen an, weist jedoch darauf hin, dass keine Übergangslösungen ohne Einbeziehung der Tarifpartner sinnvoll sind. Stattdessen laufen derzeit Verhandlungen über die Tarifstruktur, die bis Mai 2025 abgeschlossen sein sollen.

Sicherstellung der Versorgung

Trotz der Herausforderungen sieht der Regierungsrat derzeit keine Versorgungslücke im Bereich der Physiotherapie im Kanton Thurgau. Die statistischen Daten zeigen, dass die Bruttoleistung pro versicherter Person über dem Schweizer Durchschnitt liegt und seit 2006 kontinuierlich wächst. Der Regierungsrat hebt hervor, dass eine punktuelle Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen ohne solide Datengrundlagen nicht gerechtfertigt wäre, da dies möglicherweise zu einer unzulässigen Privilegierung der Physiotherapeuten führen könnte.

Die Antwort des Regierungsrats verdeutlicht, dass die Anpassung der Tarife für ambulante Physiotherapie im Kanton Thurgau ein komplexes Thema ist, das nicht isoliert betrachtet werden kann. Während es durchaus Handlungsbedarf gibt, ist der Kanton auf die Kooperation der Tarifpartner angewiesen, um eine langfristige und nachhaltige Lösung zu finden. Die Entwicklungen in den kommenden Monaten werden entscheidend dafür sein, wie sich die Situation für die Physiotherapiepraxen im Kanton Thurgau entwickeln wird.

Wir werden weiter informieren.

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